Auszug - Auslegung von § 36 Abs. 2 GO-BVV Gestaltung der Tagesordnung  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Herr BV Block trägt den Sachverhalt vor und nimmt insbesondere Bezug auf den Wortprotokollauszug aus der Sitzung der BVV am 18

Herr BV Block trägt den Sachverhalt vor und nimmt insbesondere Bezug auf den Wortprotokollauszug aus der Sitzung der BVV am 18. März 2010. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen Widerspruch zum entsprechenden Beschlussprotokoll: Während BV Wendt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag nach § 36 Abs. 2 Satz 2 GO stellte, die Drucksache 1665/3 (TOP 10.9) auf TOP 7.11.1 vorzuziehen und die BVV diesem Antrag mehrheitlich folgte, hat die Sitzungsleitung tatsächlich eine Behandlung unter TOP 7.13 vorgesehen. Dieses Verfahren entspreche nicht der genannten Regelung. BV Schmitz-Grethlein geht davon aus, dass die Auslegung dieser Vorschrift ohne Zweifel ist. Auch die Vorsteherin sieht keinen Bedarf einer Änderung der GO. Sie habe den mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur TO wie das gesamte Präsidium akustisch nicht vollständig wahrgenommen und daher widerspruchslos einen Vorschlag zu dem konkreten TOP formuliert. Dagegen bekräftigt Herr BV Block, dass ein gestellter und mehrheitlich angenommener Antrag zur GO nur so und nicht anders umgesetzt werden müsse. Im Hinblick auf den zukünftigen Ausschluss von derartigen Problemen regt Herr BV Wendt an, solche Anträge zur GO schriftlich vorzulegen, was einhellige Zustimmung findet (Anmerkung: Dies entspricht einer sinngemäßen Auslegung von § 25 Abs. 1 GO, der die schriftliche Form eines Änderungsantrags vorsieht).

Herr BV Block bittet abschließend, das Beschlussprotokoll der BVV vom 18. März 2010 zu korrigieren.

 

 
 

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