Auszug - Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN BE: Herr BzStR Naumann (Sport vertagt)  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 16.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann fasst die wichtigsten Veränderungen der neuen SPAN zusammen und betont zunächst, dass die Anlagen weiterhin kostenfrei von den förderungswürdigen Organisationen genutzt werden können

Herr Naumann fasst die wichtigsten Veränderungen der neuen SPAN zusammen und betont zunächst, dass die Anlagen weiterhin kostenfrei von den förderungswürdigen Organisationen genutzt werden können. Damit ist Berlin weiterhin neben Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem die Sportanlagen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Veränderungen der SPAN ergeben sich aus den in der Praxis gesammelten Erfahrungen und wurden maßgeblich von der Mitarbeit des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf geprägt. So können nunmehr die Vereinsbaulichkeiten und -gaststätten i. S. d. BVV geregelt werden; die Kindertagesstätten werden bei den Geltungsberechtigten aufgeführt; es gibt bei den Nutzungsberechtigten nunmehr eine Rangfolge; auch Teile öffentlicher Sportanlagen können nun zur alleinigen Nutzung überlassen werden; Werbung sowie Handel und Gewerbe auf Sportanlagen wurde schärfer abgegrenzt; Gender Mainstreaming ist in die SPAN eingeflossen; in die Hausordnung ist eine Passage zum Thema Rechtsextremismus gemäß BVV-Beschluss aufgenommen worden – diese und andere Änderungen wurden alle durch den Bezirk in die Arbeitsgruppe zur Neufassung der SPAN, der Vertreter/innen der Senatsverwaltung für Sport, der Bezirke, des Landessportbundes Berlin und ein Vertreter der Bezirkssportbünde angehörten, eingebracht und durchgesetzt. Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen führt Herr Blaschke aus:

Nr. 1 Abs. 3: Alle dem Geltungsbereich der SPAN unterliegenden Nutzergruppen werden erschöpfend aufgeführt. Damit wird eine eindeutige Anwendung von Nutzungs- und Entgeltkonditionen nur für diese Nutzergruppen, zu denen jetzt ebenfalls Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ausdrücklich gehören, gewährleistet.

Nr. 1 Abs. 9: Bei der Vergabe von Sportanlagen ist die aufgeführte Rangfolge bei ordnungsgemäßer Beachtung einheitlich im Land Berlin umzusetzen. Die unter den Buchstaben c) und g) vorgenommenen Ergänzungen sollen dazu beitragen, dass vor allem Mädchen und Frauen durch geschlechterspezifische bzw. geschlechtergerechte Vergabe gefördert werden.

Nr. 10: Durch diesen neuen Abschnitt soll bei der Errichtung von Baulichkeiten auf Sportanlagen durch förderungswürdige Sportorganisationen zukünftig spätere Rechtssicherheit über das Bauwerk durch vorherige Regelungen erreicht werden.

Nr. 13: In der neuen Haus- und Nutzungsordnung wurden das Rauchverbot und die Textfassung gegen Rechtsextremismus mit den entsprechenden Sanktionen aufgenommen.

Nr. 14, 21, 23, 24: Die Haftungsgrundsätze wurden erweitert und neu formuliert, die Bestimmungen für Kostenersatz bei Nichtinanspruchnahme ergänzt und die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sportanlagen durch Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten präzisiert, ebenso die Übernahme der Unterhaltung und Bewirtschaftung sonstiger Nutzender bei einer entgeltpflichtigen Überlassung einer Sportanlage.

Nr. 25: Die Überlassung eines Raumes oder Gebäudes wurde in Abs. 1 in Hinblick auf die geänderte Nr. 28 Abs. 1 um die Überlassung einer Grundstücksfläche ergänzt. In Abs. 4 wurde die bisherige Regelung einer Vereinsgaststätte zu satzungsgemäßen Vereinszwecken (alte Nr. 26 Abs. 2) anderen satzungsgemäßen Vereinszwecken gleichgestellt, jedoch sind die Betriebskosten des Vereinsgaststättenbetriebs in jedem Fall von der förderungswürdigen Sportorganisation zu übernehmen.

Nr. 29: Auf ausdrücklichen Wunsch des Landessportbundes wurde die Textfassung bezüglich der Höhe der Nutzungsentgelte aufgenommen. Diese berücksichtigt den Umstand, dass eine förderungswürdige Sportorganisation unter bestimmten Umständen gegen Entrichtung einer ortüblichen Miete oder Pacht auch eine öffentliche Gaststätte betreiben könnte.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen