Auszug - Veränderungssperre zum Bebauungsplan 4-44 (Mansfelder Straße)
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Herr BzStR Gröhler erläutert den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung. Herr Dr. Lehmann begrüßt die Abbildung des Geltungsbereiches in der Vorlage.
Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Verordnung über die Veränderungssperre 4-44/26 und fordert das Bezirksamt auf, diese gemäß
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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