Auszug - Drucksache Nr. 0883/3 Wahlperiode des Kinder- und Jugendparlaments
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Herr Naumann
erinnert einleitend daran, dass die Wahlordnung für das Kinder- und
Jugendparlament die Wahlperiode auf ein Schuljahr festlegt. An solche zuvor
ausführlich diskutierten und dann bewusst beschlossenen Regeln müsse man sich
halten. Aus seiner Sicht hat sich die einjährige Wahlperiode bewährt, auch da
sich eine gewisse Kontinuität durch die Möglichkeit zur Wiederwahl ergibt. Frau Dr. Suhr
erläutert, dass eine einmalige Verlängerung der Wahlperiode aus formalen
Gründen möglich sei. Dafür spräche, dass das Kinder- und Jugendparlament dann
zum Schuljahresbeginn bereits voll arbeitsfähig wäre, und die Verlängerung der
Wahlperiode dem Wunsch des KJP entspräche. Herr Prof. Dr. Dittberner betont, dass auch das Kinder- und Jugendparlament
akzeptieren müsse, dass Mandate nur auf Zeit vergeben werden, und die
regelmäßige Neuwahl zu den Grundprinzipien der Demokratie gehöre. Herr Evers
ist nur bereit, grundsätzlich über eine Verlängerung der Wahlperiode
nachzudenken. Der Eindruck, man könne die Wahlordnung mal so und mal so
anwenden, müsse vermieden werden. Herr Schwarzenau regt an, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Arbeit
des Kinder- und Jugendparlaments auch bei Engpässen wie in den letzten Monaten
fortgeführt werden kann. Herr Naumann
führt dazu aus, dass es auch diesmal sofort Unterstützung durch eine
Honorarkraft und das BVV-Büro gegeben habe. Deshalb habe auch das Plenum
stattfinden können. Zum Abschluss kündigt er eine Beiratssitzung für Montag,
den 1. September 2008, um 17 Uhr an. Der Antrag Drs.Nr. 0883/3 wird vom JHA nunmehr
einstimmig angelehnt (-/11/-). |
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