Auszug - Neue "SPAN" - Veränderungen für die Vergabe von Sporteinrichtungen im Bezirk?
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Frau Vatter eröffnet die Diskussion. Auf die Frage der FDP-Fraktion bzgl. der Irritation in der BVV und inwieweit ein Austausch der Abteilungen stattgefunden hat berichtet Frau Thiemen, dass Herr Naumann im Ausschuss nicht anwesend sein kann, da gleichzeitig der Sportausschuss tagt. Er würde sich eine terminliche Absprache wünschen, um seine Sichtweise zu vermitteln. Frau Thiemen berichtet, dass die Gleichstellungsbeauftragte bzgl. der Umsetzung der neuen SPAN eine Empfehlung nach § 21 LGG (4) an das Bezirksamt gerichtet hat. Die Empfehlung betrifft folgende Punkte: 1. dass Mädchen und Frauen im Sport gefördert werden durch eine geschlechtergerechte Vergabe der Sportanlagen, 2. die Sportanlagen grundsätzlich geschlechtergerecht unter Berücksichtigung sportartspezifischer Bedürfnisse zu vergeben, 3. die nutzenden Vereine und Verbände aufzufordern, im Nutzungsnachweis die Anzahl der nutzenden Personen nach Geschlecht zu erfassen, entsprechend Mustervertrag der SPAN und 4. eine nach Geschlecht differenzierte Statistik über die Nutzung der Sportanlagen in der Verwaltung zu führen. Das Bezirksamt wird zu dieser Empfehlung Stellung nehmen. Herr Naumann wird dem Bezirksamt dazu berichten. Er wird das Angebot von SenWTF nutzen, externe Beratungsmittel für den Sportbereich zu beantragen.
Zur Information: Die Neufassung der SPAN zum Thema Geschlechtergerechtigkeit ist u. a. in Folgendem sichtbar: II Nutzungs- und Vergabegrundsätze, 4 – Vergabegrundsätze, (8) und (9)c und g, Anlage 2 – Nutzungsvertrag, § 3 Pflichten des Vereins (11) c)
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