Auszug - Gender Budgeting  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gender Mainstreaming Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Top 6 wird zur Diskussion gestellt:

Top 6 wird zur Diskussion gestellt:

 

Herr Block bezieht sich auf den Zwischenbericht zur DS-Nr: 564/3 – Gender Budgeting – der zweite Schritt nach der Analyse und erwähnt, dass vom Bezirksamt Zielwerte angefordert wurden.

Er gibt zu bedenken, dass es sich weniger um Zielwerte, als vielmehr um Feststellungen handelt und führt zahlreiche Beispiele auf, z.B.:

-          72640 – kein Zielwert

-          79396 – kein Zielwert (dabei hätte man von 51/49 ableiten können)

-          79401

-          78383 – Zielwert nicht klar definiert

-          78301

-          7769 und 75427 Ist-Zahlen wurden noch nicht ermittelt.

 

Frau Thiemen äußert, dass in einigen Bereichen bisher keine geschlechtsspezifische Erhebung erfolgte und daher keine genauen Zielwerte vorgegeben werden können. Sie erläutert weiterhin, dass zu 79401 bisher nur die Bevölkerung eingetragen wurde, erst im letzten Jahr wurde im Rahmen eines Kundenmonitors gezählt.

 

Es wird zur Diskussion gestellt, welche Schlussfolgerungen aus den Zahlen gezogen werden und welche Aussage aus den Ist-Zahlen und Maßnahmen abzuleiten sind.

 

Frau Rabe erläutert, dass z.B. zu den Produkten 77673 und 78422 bisher nicht die Nutzerinnen und Nutzer gezählt werden, sondern lediglich die Zahlen des Statistischen Landesamtes zu den Mitgliedszahlen verwendet wurden. In Zukunft können jedoch die Sportvereine zur Zählung verpflichtet werden, da es gelungen ist, die SPAN – Sportanlagennutzungsverordnung entsprechend zu ändern. Die für die kommenden 10 Jahre gültige SPAN enthält nun durch Initiative Charlottenburg-Wilmersdorfs folgende zusätzliche Punkte:

 

§         Mädchen und Frauen sollen im Sport durch geschlechtergerechte Vergabe von Sportanlagen gefördert werden.

§         Die Sportanlagen sind grundsätzlich geschlechtergerecht unter Berücksichtigung sportartspezifischer Bedürfnisse zu vergeben.

§         Mustervertrag: im Belegungs- und Nachweisbuch...” Anzahl der nutzenden Personen nach Geschlecht”

§         Sprachliche Gleichbehandlung

 

Frau Thiemen wird einstimmig gebeten, die Mitglieder des Bezirksamtes aufzufordern, zügig an der Nutzer/innen-Analyse zu den Produkten zu arbeiten und tatsächliche Zielwerte zu den Produkten zu erarbeiten und Maßnahmen zu benennen. Die Tabelle soll keine Textbausteine, sondern differenzierte Zielwerte enthalten.

 

 
 

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