Auszug - Verschiedenes a) Befragung über die Arbeit des Ausschusses durch den Deutschen Bundestag b) Diskussion über den künftigen Ablauf der jeweiligen Sitzung  

 
 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

a)

a)     Frau Halten-Bartels berichtet über eine an sie über die Fraktion gerichtete Email. Inhaltlich beschwert sich die Schreiberin darüber, dass sie seit drei Jahren eine 5-Zimmer-Wohnung in Charlottenburg sucht. Sie lebt mit ihrem Mann und fünf Kindern in einer 3-Zimmer-Wohnung, die viel zu klein sei. Leider erhalte sie immer wieder absagen. Da sie vom JobCenter lebe, darf die Miete höchstens 805,- € warm betragen.
Herr Langguth erklärt, dass in der AV-Wohnen die Wohnungsgröße nach Personenzahl gestaffelt ist. Unter bestimmten sozialen spezifischen Problemlagen (z.B. behindertes Kind, örtliche Bindungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen) sind Ausnahmen möglich, die vorher individuell vom Sozialdienst geprüft werden. Unter anderem gibt es aber auch Stadtbezirke, wo die Wohnungen preiswerter sind als im Bezirk Charlottenburg. Erfolgreich war aber schon häufiger, wenn dem Vermieter gesagt wird, dass die Miete vom JobCenter übernommen wird. Vermieter erklären sich dann bereit, die Miete entsprechend zu senken. Wohnungsbaugesellschaften richten sich oft nach dem SGBII.

b)     Der Vorsitzenden liegt vom Deutschen Bundestag eine Befragung über die Arbeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden „Befragung über die Möglichkeit des Einsetzen einer Informationsplattform für Petitionen, Eingaben und Beschwerden“. Ziel soll sein, eine Informationsbörse einzurichten, aus der die Menschen ersehen können, wo sie ihre Beschwerden hinschicken können. Eine solche internet-öffentlich verfügbare Plattform soll den Bürgern die Auswahl einer geeigneten Eingabestelle für ihre Anliegen erleichtern und dabei gleichzeitig die Zahl der Eingaben reduzieren, die heute noch an eine nicht zuständige Stelle gerichtet werden.
Frau Halten-Bartels hat den mehrseitigen Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt. Der Fragebogen wird zur Einsichtnahme verteilt.

c)      Zur Eingabe Nr. 131 der Frau Klara Ullrich, betr. Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens am Übergang der Wundtstraße in die Sophie-Charlotten-Straße, teilt die Vorsitzende mit, dass sie der Petentin einen Brief geschrieben hat, in dem sie auf den Vorschlag von Frau BzStR Schmiedhofer aufmerksam machte, durch einen Verkehrspolizisten eine Schulung im Seniorenheim durchführen zu lassen. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft der Senioren. Ein geeigneter Termin muss noch gefunden werden.

d)     Zur Bitte des Ausschusses an das Bezirksamt, künftig Stellungnahmen an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, sofern sie nicht zur Weitergabe an die Petenten bestimmt sind, mit dem Aufdruck „nur für den Dienstgebrauch“ zu versehen, erklärt Frau Halten-Bartels, dass dazu ein gemeinsames Gespräch mit Frau BzStR Schmiedhofer, Herrn BzStR Krüger und ihr wahrscheinlich in diesen Monat stattfinden wird. Sie schlägt vor, so wie heute bereits geschehen, vorab bei Bedarf Fragen zu stellen und Erklärungen geben zu lassen, um eine bessere Einschätzung des Falles zu erhalten.
  
Frau Dittner stimmt dem Vorschlag zu und erklärt, dass das Bezirksamt eine Stellungnahme für den Petenten und eine inhaltlich detaillierte Stellungnahme den Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen sollte.
Bei der Erstellung der Tagesordnung sollte überlegt werden, ob nichtöffentlich zu behandelnde Eingaben an den Anfang oder das Ende der TO einsortiert werden. Entsprechend könnte den Petenten auf ihrer TO mitgeteilt werden, um welche Uhrzeit circa ihre Eingabe behandelt wird.

Frau von Cossel berichtet aus der Bundestagsebene: Wenn eine Stellungnahme ausschließlich für die Mitglieder des Petitionsausschusses gedacht sind, wird dies auf dem Anschreiben vermerkt. Bei Bedarf werden zwei Stellungnahmen gefertigt, eine für den Ausschuss, mit entsprechendem Vermerk, und eine für den Petenten. Dieses Verfahren könnte auch das Bezirksamt übernehmen, denn die Informationen aus den Stellungnahmen fließen in die Diskussionen mit den Petenten ein. Wenn es sich um schützenswerte Informationen Dritter handelt, muss das auch deutlich gemacht werden.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich - bei Bedarf - für einen vorherigen Informationsaustausch aus.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht – Frau Halten-Bartels schließt die Sitzung.

 

 

 

 

Protokoll:                                                                                      Halten-Bartels

Bretschneider                                                                              Ausschussvorsitzende

 
 

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