Auszug - Eingabe Nr. 135 des Herrn Ulrich Sch. betr. Protest gegen das Stadtteilfest Preußenallee BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend und beschwert sich zum Teil in beleidigender Wortwahl über ein Stadtteilfest in der Preußenallee und wirft der Verwaltung Versagen zum „Schutz der Bürger“ vor Lärmbelästigung vor

Der Petent ist anwesend und beschwert sich zum Teil in beleidigender Wortwahl über ein Stadtteilfest in der Preußenallee und wirft der Verwaltung Versagen zum „Schutz der Bürger“ vor Lärmbelästigung vor. Der Musiklärm beginnt bereits morgens um 9.00 Uhr und geht bis 22.30 Uhr.

 

Herr BzStR Krüger, der Herrn BzStR Schulte vertritt, erklärt, dass nicht das Bezirksamt Veranstalter sondern der Verein Family & Friends. Das Bezirksamt ist zwar beratend tätig, die Berliner Verkehrslenkung aber die eigentliche Instanz, die das Fest genehmigen oder ablehnen kann. Der Verein Family & Friends ist dem Bezirksamt bekannt und ein seriöses Unternehmen. Das Ordnungs- wie auch das Umweltamt geben dazu Stellungnahmen ab, ob in einem bestimmten Straßenzug oder zu einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres die Notwendigkeit einer Versagung besteht. Das Bezirksamt prüft, ob die Räumlichkeit es zulässt, dass ein Fest für einen vorübergehenden Zeitraum stattfinden kann und erteilt gesetzliche Auflagen bezüglich der Lärmbelästigungen und der räumlichen Einschränkungen. Daran hat sich der Veranstalter zu halten. Das Ordnungsamt prüft während des Festes vor Ort, ob die festgelegten Kriterien eingehalten werden. Während des Festes wurden Kontrollen durch Veterinäre vorgenommen, da bekannt war, dass Ponyreiten angeboten wurde. Im Bereich der Prüfzeiträume gab es keine Beanstandungen. Nach der Veranstaltung lagen die schriftliche Beschwerde des Petenten und eine fernmündliche Beschwerde vor.

 

Abschließend verdeutlicht Herr BzStR Krüger, dass das Bezirksamt interessiert sei, dass Bürger die Chance haben, dass solche Feste durchgeführt werden und selbst letztendlich entscheiden, ob es ein neues Fest gibt oder nicht. Selbstverständlich müssen die rechtlichen Bestimmungen – natürlich auch im Sinne des Bürgers – durchgesetzt werden und sich die Lärmbelästigung in dem Rahmen hält, wie es das Gesetz vorgibt und die sonstigen Auflagen wie z. B. Verkauf und Tierschutz eingehalten werden.

 

Frau Halten-Bartels erklärt dem Petenten aufgrund eigener Erfahrung, dass er bei zu großer Lärmbelästigung die Polizei rufen kann.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Andres teilt Herr BzStR Krüger mit, dass der Verein Family & Friends an verschiedene zum Teil karitative und soziale Einrichtungen an Kitas und für Spielplätze aus den Erlösen der Feste spendet.

 

Der Petent sieht nach diversen zum Teil beleidigenden Ausrutschern die Meinungen der Bezirksverordneten, die Straßenfeste begrüßen, als Katastrophe an. Er wird sich überlegen, welche rechtlichen Schritte er gegen die Bezirksverordnetenversammlung einleiten kann, denn es kann nicht sein, dass hier so eine Meinung herrscht.

 

Frau Halten-Bartels belehrt den Petenten, dass hier Meinungsfreiheit herrscht und er jederzeit das Verwaltungsgericht anrufen kann.

 

Herr Kaas-Elias schlägt aufgrund der aufgebrachten Situation die Beendigung der Diskussion vor.

 

Abschließend wird die Eingabe gem. § 21 Abs.4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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