Auszug - Bericht aus dem Job Center
Die BzStR berichtet von
der letzten Trägervertretung, auf der der neue Geschäftsführer ab 01.01.2010,
Herr Gärtner, gewählt wurde. Er ist noch bis 31.12.2009 der Leiter operativ des
Arbeitsamtes Mitte. Zur Neustrukturierung
der JobCenter liegt seit 11.12.2009 ein neues Eckwertepapier mit leichten
Verbesserungen für die Kommunen vor. Am 16.12.2009 findet die nächste Sitzung
der BzStR für Arbeit statt, auf der aktuelle Informationen zur Haltung des
Senats erwartet werden. Am 08.12.2009 wurden die
Beschäftigten des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf auf einer
Mitarbeiterversammlung mit dem Personalrat und Hauptpersonalrat über die Lage
informiert. Das
Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm für 2010 liegt bereits vor, kann jedoch
noch nicht umgesetzt werden, da es noch keinen Bundeshaushalt und auch keinen
Haushalt für die JobCenter gibt. Die 7. Etage im
JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf wurde inzwischen bezogen. Es besteht eine
jährliche Kündigungsfrist. Der Vorsitzende fragt
nach einer Regelung für das Personal, ob eine Rücknahme durch den Bezirk oder
die Abgabe an das ZeP vorgesehen ist. Frau Schmiedhofer weist
darauf hin, dass hierzu zunächst eine genaue Klärung erforderlich ist, was
kommunale Aufgabe sein wird. Daran anschließend wird die Frage zu Anzahl und
Bewertung des Personals zu klären sein. Grundsätzlich besteht das Problem, dass
die meisten Mitarbeiter des JObCenters für die Bearbeitung der Kosten der
Unterkunft zu hoch bewertet sind. Eine Rücknahme des Personals ist
wünschenswert, setzt aber eine Kehrtwende in der Personalpolitik der
Senatsverwaltung für Finanzen voraus, die eher unwahrscheinlich ist. BV Dittner fragt nach
dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach das Land
Berlin an den Bund Gelder für die Kosten der Unterkunft zurückerstatten muss. Die BzStR führt aus,
dass der Bund sich zur Übernahme von 23 % der Kosten der Unterkunft
verpflichtet hat. Das Land Berlin hat im Vergleich zu anderen Bundesländern
sehr hohe Kosten der Unterkunft, u.a. aufgrund der AV Wohnen, die einen Umzug
erst nach 12 Monaten vorschrieb. Der Bund hat deshalb einen Teil des Geldes
zurückgefordert. Das Gericht hat dem Anspruch zu einem kleinen Teil
stattgegeben. Zukünftig ist ein
Fachkostencontrolling für die Kosten der Unterkunft durchzuführen. Dazu sind in
den JobCentern parallel zur Antragsbearbeitung Daten zu erheben, da die Nutzung
der Programme und Daten der Bundesagentur für kommunale Zwecke nicht möglich
ist. Zur Zeit liegen dem Bezirk keine Informationen über die Miethöhe der
Unterkünfte der Kundinnen und Kunden vor. Sofern 1 Mio. € an Kosten
innerhalb eines Jahres eingespart werden kann, erhält der Bezirk davon anteilig
250.000 €. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |