Auszug - Planungen des Bezirksamtes zum Aus-/Umbau der Wilmersdorfer Straße auf der Grundlage der TU-Studie-Zwischenergebnis  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gröhler berichtet, dass Studenten eine umfangreiche Studie er¬arbeitet haben, die in mehreren Ausschüssen besprochen worden ist

BzStR Gröhler berichtet, dass Studenten eine umfangreiche Studie er­arbeitet haben, die in mehreren Ausschüssen besprochen worden ist. Soweit dann Vorschläge zu Fassadengestalt gemacht sind, benötigt die Umsetzung das Zutun der Eigentümer.

 

Die Planungsumsetzung für den öffentlichen Raum gestaltet sich einfa­cher. Das Gehwegparken in der Wilmersdorfer Straße zwischen Bis­marckstraße und Zillestraße wurde beseitigt, die Parksituation ist gene­rell trotzdem grenzwertig. Für den südlichen Teil bis zur Schillerstraße sieht die Straßenverkehrsbehörde vom Abordnen des Gehwegparkens ab.

 

Nördlich der Wilmersdorfer Straße wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, den Gehweg optisch aufzuwerten, dieser ist abgesenkt und hat Öl­flecken. Die gekürzten Mittel lassen aber keinen Spielraum. Die Stra­ßenbeleuchtung bietet zu wenig Licht, es müsste bei der Senatsver­waltung für Stadtentwicklung geklärt werden, ob eine Än­derung stra­ßenausbaubeitragspflichtig ist.

 

Für Baumpflanzungen ist der Gehweg zu schmal und Bepflanzungen müssten zu Lasten des ruhenden Verkehrs vorgenommen werden. Die untere Grenze sind 16 Bäume, was 16 Stellplätze kosten würde (zwi­schen Otto-Suhr-Allee und Zillestr.). Es müssten schmalkronige Bäume, wie z. B. Hainbuchen gepflanzt wer­den, da sonst eine Verdunklung der Wohnungen entstehen würde. Eine Finanzierung sei nur aus Aus­gleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen vorstellbar.

 

BV Wuttig fragt, ob eine Überprüfung zur Straßenausbaubeitragspflicht erfolgt ist und hätte gern den Briefwechsel mit der Straßenverkehrs­be­hörde zum südlichen Teil der Wilmersdorfer Straße als Anlage zum Protokoll. BzStR Gröhler erörtert, ob es eine Ausnahme zur Straßen­ausbaubeitragspflicht gibt, muss erst bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geklärt werden. Mit der Straßenverkehrsbehörde gab es kei­nen Schriftwechsel, sondern nur eine fachliche Diskussion.

 

BV Centgraf erklärt, dass wenn Bäume gepflanzt werden, auch Park­plätze weichen können. Sie fragt, warum der Gemüsehändler in der Wilmersdorfer Straße seinen Standort verlegen muss/soll. BzStR Gröhler erklärt, dass der Gemüsehändler aus der Mittelachse sollte, wegen des neuen, ebenerdigen Kugelbrunnens und deshalb auf die westliche Seite zog. Dort gefällt es ihm nicht und nun soll er nach Ab­sprache mit BzStR Schulte auf die Seite von Karstadt ziehen.

 

Herr Scharck erörtert, dass er die Verlegung des Standes des Gemüse­händlers befürwortet, da der Brunnen dadurch sichtbarer wird.

 

BD Holter schlägt vor, dass nur die Leuchtköpfe der Lampen gewech­selt werden.

 

BD Huwe erklärt, dass ein Parkplatzverlust sich auf den Einzelhandel auswirkt.

 


 

 
 

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