Auszug - Eingabe Nr. 131 der Frau Klara U. (vertagt vom 05.11.2009) betr. Fußgängerschutzweg Wundtstraße BE: Frau BzStR Schmiedhofer  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Frau Dittner hat sich vor Ort sachkundig gemacht und festgestellt, dass ihrer Meinung nach kein „Zebrastreifen“ in dem von den Senioren geforderten Bereich am Übergang der Wundtstraße in die Sophie-Charlotten-Straße, da sich hier bereits eine auf die Fah

Frau Dittner hat sich vor Ort sachkundig gemacht und festgestellt, dass ihrer Meinung nach kein „Zebrastreifen“ in dem von den Senioren geforderten Bereich am Übergang der Wundtstraße in die Sophie-Charlotten-Straße nötig ist, da sich hier bereits eine auf die Fahrbahn markierte Überquerungshilfe für Fußgänger befindet.

 

Frau Halten-Bartels erklärt, dass sie sich ebenfalls vor Ort kundig machte und das Überqueren an der Überquerungshilfe als unsicher befand, da die Sicht in die Wundtstraße durch parkende Autos verdeckt war.

 

Auch Frau Gisa hat sich – zusammen mit der Petentin und einigen Senioren – die Situation angesehen und festgestellt, dass durch parkende Autos die Sicht erheblich erschwert ist. Im Übrigen sollte daran gedacht werden, dass die Senioren sehr unsicher sind und Angst haben.

 

Frau Sperling sagt, dass die schraffierte Überquerungshilfe nicht zugeparkt sein darf; dann wäre die Sicht auch gut.

 

Herr Kaas-Elias schlägt vor, eventuell feste Bauelemente zu montieren, die das Zuparken der Schraffierung verhindern.

 

Frau BzStR Schmiedhofer regt an, dass gemeinsam mit den Senioren und der Polizei eine Vor-Ort-Veranstaltung stattfinden könne, in der Verhaltensregeln trainiert werden, um die eigene Sicherheit zu erhöhen. Intern könne Kontakt mit Herrn Schaffrin, der für die Seniorenbetreuung zuständig ist, aufgenommen werden.

 

Frau Dittner fragt, wie es mit besonderen Hinweis-Warnschildern (z.B. alter Mensch mit Krücke) aussehen würde? Leider ist zur Zeit eine Realisierung nicht möglich, so Frau Sperling.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 Buchstabe c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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