Auszug - Eingabe Nr. 131 der Frau Klara U. (vertagt vom 05.11.2009) betr. Fußgängerschutzweg Wundtstraße BE: Frau BzStR Schmiedhofer
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Frau Dittner hat sich
vor Ort sachkundig gemacht und festgestellt, dass ihrer Meinung nach kein
„Zebrastreifen“ in dem von den Senioren geforderten Bereich am
Übergang der Wundtstraße in die Sophie-Charlotten-Straße nötig ist, da sich
hier bereits eine auf die Fahrbahn markierte Überquerungshilfe für Fußgänger
befindet. Frau Halten-Bartels
erklärt, dass sie sich ebenfalls vor Ort kundig machte und das Überqueren an
der Überquerungshilfe als unsicher befand, da die Sicht in die Wundtstraße
durch parkende Autos verdeckt war. Auch Frau Gisa hat sich
– zusammen mit der Petentin und einigen Senioren – die Situation
angesehen und festgestellt, dass durch parkende Autos die Sicht erheblich
erschwert ist. Im Übrigen sollte daran gedacht werden, dass die Senioren sehr
unsicher sind und Angst haben. Frau Sperling sagt, dass
die schraffierte Überquerungshilfe nicht zugeparkt sein darf; dann wäre die
Sicht auch gut. Herr Kaas-Elias schlägt
vor, eventuell feste Bauelemente zu montieren, die das Zuparken der Schraffierung
verhindern. Frau BzStR Schmiedhofer regt
an, dass gemeinsam mit den Senioren und der Polizei eine Vor-Ort-Veranstaltung
stattfinden könne, in der Verhaltensregeln trainiert werden, um die eigene
Sicherheit zu erhöhen. Intern könne Kontakt mit Herrn Schaffrin, der für die
Seniorenbetreuung zuständig ist, aufgenommen werden. Frau Dittner fragt, wie
es mit besonderen Hinweis-Warnschildern (z.B. alter Mensch mit Krücke) aussehen
würde? Leider ist zur Zeit eine Realisierung nicht möglich, so Frau Sperling. Die Eingabe wird gem. §
21 Abs. 4 Buchstabe c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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