Auszug - Eingabe Nr. 134 des Herrn Günter S. betr. Supermarkt Neue Kantstraße BE: Frau BzStR Schmiedhofer  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 03.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend

Der Petent ist anwesend.

 

Eingangs wird dem Petenten erklärt, dass der Ausschuss nicht für Dienstaufsichtsbeschwerden zuständig sei, sondern die Bezirksbürgermeisterin.

 

Anhand einer Vielzahl von Fotos erklärt der Petent sein Anliegen, dass es in der Witzlebenstraße vor einem Supermarkt nicht genügend Ladezonen für LKW’s gibt. Zum Teil stehen bis zu vier LKW’s, zum Teil auch in zweiter Spur, vor der Liefereinfahrt. Er verstehe nicht, warum für den Supermarkt Baugenehmigungen erteilt wurden.

 

Frau BzStR Schmiedhofer erklärt, dass eine Ladezone für einen LKW-Zug existiert, die leider häufig von PKW’s zugeparkt wird. Das Ordnungsamt wurde gebeten, schwerpunktmäßig dort zu kontrollieren, was aber zu keiner Verbesserung des Verkehrsverhaltens beitrug. Seitens der Polizei ist dieser Bereich aber nicht als besonderer Unfallpunkt bekannt.

Frau Schmiedhofer bietet an, gegenüber der Ladezone Parkverbote auch für PKW’s zu erteilen.

 

Frau Sperling erklärt, dass eine Lösung nur darin besteht, weitere Parkplätze zu entfernen. Der Supermarkt hatte nach entsprechender Anfrage mitgeteilt, dass diese Ladezone ausreichen würde, wenn sie nicht durch PKW’s zugeparkt wäre. Außerdem wurde darum gebeten, die Anlieferungen über den Tag zu verteilen und nicht alle LKW’s auf einmal anliefern zu lassen. Das Bezirksamt hat nur die Möglichkeit, Bußgelder zu erheben.

 

Frau Dittner spricht sich gegen den Wegfall weiterer Parkplätze aus.

 

Frau Halten-Bartels wird sich mit Herrn BzStR Gröhler in Verbindung setzen und nach den Bedingungen der erteilten Baugenehmigung fragen, kann sich aber nicht vorstellen, dass diese nicht nach Recht und Gesetz erteilt wurde.

 

Die Eingabe wird    v e r t a g t .

 
 

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