Auszug - Eingabe Nr. 132 des Herrn Andreas J. betr. Verfall der baulichen Anlage Teufelsberg BE: Herr BzStR Gröhler
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Der Petent ist nicht
anwesend. Aufgrund der
Nichtzuständigkeit des Bezirks und der eindeutigen Stellungnahme erklärt der
Ausschuss die Eingabe gem. § 21 Abs. 4 Buchstabe c GO-BVV als erledigt. Dem
Petenten wird die Stellungnahme zugeschickt. |
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