Auszug - Übergroße Lauben in Kleingärten  

 
 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1512/3 Übergroße Lauben in Kleingärten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, Herr Tillinger, meine Damen und Herren, das Bezirksamt darf die Große Anfrage wie folgt beantworten, aber einleitend erlaube ich mir noch eine Anmerkung, Herr Tillinger.

Die kleine Geschichte, die Sie hier geschildert haben, wir wissen ja nicht, wo Sie wirklich hier spielte, ob sie in Charlottenburg-Wilmersdorf spielte, haben Sie nicht dazu gesagt.

Okay, in Charlottenburg-Wilmersdorf. Aber dann muss man ja auch dazu sagen, dass es sich dabei um das Verhältnis zwischen dem von Ihnen geschilderten Pächter und dem Bezirksverband der Kleingärtner gehandelt hat und nicht dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Zu 1.

Die Kleingartenflächen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind an die beiden Bezirksverbände Charlottenburg und Wilmersdorf verpachtet. Diese wiederum verpachten an Unterpächter weiter. Insofern kann ich Ihnen auf die Frage, wie viel Lauben sind denn nun wirklich größer als 24 qm nicht ganz exakt antworten, weil das Bezirksamt selbst darüber keine eigene Statistik führt, weil dann müssten wir ja mit der Bauaufsicht rausgehen und uns jede einzelne Laube in ihren Abmessungen anschauen und das glaube ich, will gar nicht unbedingt Jeder, weil das sehen wir vielleicht ganz ganz viele Dinge, die wir gar nicht so schnell bearbeiten könnten und dann gäbe es Probleme. Und deshalb verlassen wir uns ein Stück weit auf hier die Angaben unserer Vertragspartner und demnach, nach Aussagen des Bezirksverbandes Charlottenburg, sind dort 63 % aller Baulichkeiten größer als 24 qm. In Wilmersdorf kann man das Problem gänzlich vernachlässigen.

 

Maßgeblich für die Größe und Beschaffenheit einer Laube auf Kleingartenland ist § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz, eben diese 24 qm und in einfacher, baulicher Ausführung, wie es darin heißt und darüber hinaus gelten, da es sich ja um Land des Landes Berlin handelt, gelten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Senats von Berlin in ihrer jeweiligen Fassung, also da gibt es unterschiedliche Fassungen, je nach dem, wann die Laube dann errichtet worden ist.

 

Zu 2.

Da kommt es nicht, wie Sie fragen, darauf an, wie das Bezirksamt den Bestandsschutz auslegt, sondern wir haben uns dort auch wieder an das Bundeskleingartengesetz zu halten, nämlich hier an § 18, der sagt nämlich etwas über Bestandsschutz von übergroßen Lauben, also bei normalgroßen oder untergroßen Lauben brauchen wir ja über die Frage Bestandsschutz nicht zu reden, alles was 24 qm und kleiner ist steht und hat automatisch Bestandsschutz, also geht es nur noch um die Frage, was ist mit den Lauben, die größer sind, als in § 3 Bundeskleingartengesetz geregelt und dazu sagt § 18 was, nämlich der redet dann von Bestandsschutz und demnach ist eine Laube in ihrem Bestand geschützt, wenn sie rechtmäßig errichtet worden ist vor dem 01.04.1983, nämlich dem in Kraft treten des Bundeskleingartengesetzes.

 

So, und jetzt stellt sich wieder die Frage, was ist rechtmäßig errichtet und da gibt es drei Punkte.

  1. Gibt es eine Baugenehmigung? Das ist in fast keinem Fall der Fall, also ich glaube, wir können die übergroßen Lauben, wo es eine Baugenehmigung gibt, an einer Hand abzählen.
  2. Es gibt zwar keine Baugenehmigung, aber man hätte, wenn man damals eine beantragt hätte, sie bekommen. Man hat es nur 1946 vergessen, weil man anderes zu tun hatte.
  3. Oder es gibt eine aktive Duldung des Bau- und Wohnungsaufsichtamtes, d. h. es gibt eine schriftliche Bestätigung entweder in den Akten oder bei den Betroffenen, wo ausdrücklich drinsteht, ja wir wissen, dass die Laube größer als 24 qm  ist und wir verlangen trotzdem nicht den Abbruch, sie darf dauerhaft stehen bleiben.
     

Also, die drei Varianten gibt es für die Frage, was gilt als rechtmäßig errichtet.

 

Zu 3.

Das Bezirksamt hat sich 2002 auf der Grundlage des geltenden Rechts aus dem Bundeskleingartengesetz und den entsprechenden Vorschriften des Landes Berlin ein Prüf- und Handlungsschema entwickelt und wir haben damals in diesem Prüf- und Handlungsschema gesagt, was machen wir mit den unterschiedlichen Zeiten der Errichtung übergroße Lauben? Wir haben damals einen Schnitt gemacht und gesagt, alles was bis Ende 1955 errichtet wurde und nicht größer als 54 qm oder 135 m3 umbauten Raum ist, bekommt eine entsprechende Duldung bis zur ermittelten Restnutzungsdauer und diese Restnutzungsdauer ist 2030. Hat sich einfach aus der Situation ergeben von 1950 bis 2030, sind 80 Jahre, länger steht eine Laube einfachen baulichen Zuschnitts nicht. Und daraus ist die Zahl 2030 kreiert worden, die Sie ja auch alle kennen. Seitdem ist die Zahl 2030 zwischen uns und dem Bezirksverband Charlottenburg festgelegt als Zeitpunkt, bis zudem das Problem  der übergroßen Lauben geregelt sein soll.

Auf dieser Situation agiert auch der Bezirksverband der Kleingärtner. Sie kennen aus zahlreichen Diskussionen hier im Haus und bei den Veranstaltungen vor Ort und bei den Kleingartenspaziergängen auch die Problematik, dass es zu einer finanziellen Überforderung des Bezirksverbandes der Kleingärtner Charlottenburg auf Grund dieser 2030-Situation kommt und Sie kennen auch die unterschiedlichen Lösungsansätze, die hier im Haus vorhanden sind, mit dem Problem umzugehen.

 

Ich will aber nur ganz deutlich sagen, weil das ein wenig aus ihrer Großen Anfrage und auch aus Ihren einleitenden Worten rauszulesen ist, Herr Tillinger, es gibt kein Vorgehen des Bezirksamtes, was irgendjemand rechtswidrig dazu nötigt, eine Übergroße Laube abzubrechen, aber ich sage auch, wir können nicht über Jahrzehnte tatenlos zusehen, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf auf Kleingartenpachtgelände, was dann ein Nichtbaugebiet dann ist, 120 und 125 qm Bungalows weitergegeben werden und man immer so tut, als wenn es eigentlich nur eine Laube ist. 

 

 
 

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