Auszug - Transparenz bei Einnahmeverzicht und Werbeerlösen
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Herr
BV Wendt erläutert die vorgelegte Änderungsversion zu dieser Drucksache für
seine Fraktion. Herr BV Verrycken unterstützt den Änderungsantrag. Herr
BV Dannert fragt nach, ob Entwürfe von Verträgen der BVV zur Kenntnis gegeben
werden können. Frau
BzBmin klärt anhand des Charlottenburger- und Brandenburger Tors auf, dass
damit die Meinung des Rechnungshofs unterstützt wird. Frau
BV Klose fragt sich, welcher Ausschuss sich damit vertraulich befassen sollte. Der
Vorsitzende stellt die Drucksache in der nachstehenden geänderten Fassung zur
Abstimmung: Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, Entwürfe von Verträgen, in denen der Bezirk auf Einnahmen von mehr als 1.000 € pro Monat gegenüber Dritten verzichtet, der BVV vorab zur Kenntnis zu geben. Ein Vertragsschluss ist erst nach der Wahrnehmung dieses Kontrollrechts durch die BVV vorzunehmen. Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert, Verträge, in denen dem Vertragspartner das Recht zur Nutzung und/oder Vermietung von Werbeflächen an oder in Gebäuden, Einrichtungen und sonstigen Immobilien des Landes Berlin eingeräumt wird, nur dann abzuschließen, wenn sichergestellt ist, dass eine jährliche Rechenschaftslegung über die Art und Höhe der erzielten Werbeeinnahmen gegenüber dem Bezirksamt erfolgt. Darüber ist die BVV in geeigneter Form zu unterrichten. Der BVV ist bis zum 30. November 2009 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, Verträge, in denen der Bezirk auf Einnahmen von mehr als 1.000 € pro Monat gegenüber Dritten verzichtet, der BVV vorab zur Entscheidung vorzulegen. Ein Vertragsschluss ist nur mit Zustimmung der BVV vorzunehmen. Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert Verträge, in denen dem Vertragspartner das Recht zur Nutzung und/oder Vermietung von Werbeflächen an oder in Gebäuden, Einrichtungen und sonstigen Immobilien des Landes Berlin eingeräumt wird, nur dann abzuschließen, wenn sichergestellt ist, dass eine jährliche Rechenschaftslegung über die Art und Höhe der erzielten Werbeeinnahmen gegenüber dem Bezirksamt und der BVV erfolgt. Der BVV ist bis zum 30. November 2009 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 9 dagegen: 4
Enthaltung: 0 |
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