Auszug - Eingabe Nr. 129 des Herrn Reinhold V.-B. betr. Überlassung einer Grundstücksteilfläche BE: Herr BzStR Gröhler (Stellungnahme wird nachgereicht)  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend

Der Petent ist anwesend und erklärt anhand eines Modells sein Anliegen, Kauf oder Pacht einer 4,5 qm Teilfläche des im Fachvermögen des Bezirksamtes befindlichen Liegenschaft, für den Bau eines Aufzugs dar.

 

Herr BzStR Gröhler erklärt, dass das Land Berlin Eigentümer des Spielplatzes Schillerstraße/Herderstraße ist. Der Grundstücksnachbar möchte an seinem Gebäude, an der Brandwand des Hauses Herderstr. 1 einen Aufzug auf dem Land Berlin gehörenden Fläche erstellen lassen. Dieses Grundstück (Schillerstr. 108) wird als Spielplatz genutzt. Sollte dem Verkauf der Teilfläche zugestimmt und dieses Grundstück einmal in Gänze verkauft werden, würde eine lückenlose Bebauung nicht mehr möglich sein, das Grundstück wäre entwertet; es müsste um diesen Aufzug mit entsprechenden Abstandsflächen und Brandschutz herum gebaut werden.

Das Bezirksamt, so Herr BzStR Gröhler, hat einstimmig entschieden, das Grundstück weder zu verpachten noch zu verkaufen. Im Übrigen handelt es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um Privatrecht. Es gibt keinen Anspruch auf Erwerb eines anderen Grundstücks.

 

Der Petent erläutert ausführlich sein Anliegen u. a. an die Stadt Berlin, die Wohnungen mit einem Aufzug behindertengerecht zu erreichen.

 

Diverse Vorschläge, auch unter Einbeziehung von Wohnraum und anderer Flächen oder gar Kauf des Nachbargrundstückes, werden gemacht. Das Bezirksamt bleibt bei seiner Haltung, keine Teilfläche zu verkaufen.

 

Nach weiterer Diskussion wird die Eingabe gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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