Auszug - Eingabe Nr. 124 des Herrn Axel B. betr. JobCenter BE: Frau BzStR Schmiedhofer  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend und beschwert sich über die Dauer der Bearbeitung im JobCenter

Der Petent ist anwesend und beschwert sich über die Dauer der Bearbeitung und diversen Fehlern und Falschberechnung aus dem Jahr 2006 des JobCenters. Seiner Meinung nach sind ihm rechtswidrige Bescheide zugegangen. Er habe u. a. Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.

 

Frau BzStR Schmiedhofer bestätigt, dass dieser Vorgang beim Sozialgericht anhängig sei. Dem Bezirksamt wie auch dem JobCenter sind damit jegliche Möglichkeiten einer eventuellen Änderung oder Einflussnahme nicht mehr möglich.

 

Herr Wittke wie auch Herr Kaas Elias erklären, dass der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keine Rechtsfragen klären kann. Eine Entscheidung des Sozialgerichtes kann hier nicht vorweg genommen werden. Der Ausschuss ist nicht „Weisungsgeber“ für das JobCenter. Nur das Land Berlin kann im Vorfeld den Widerspruch des Petenten bearbeiten.

 

Herr Schuler erklärt, dass – wie schon im letzten Ausschuss besprochen – bei einer Selbständigkeit und Beantragung von Hartz IV große Probleme herrschen.

 

Abschließend wird die Eingabe gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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