Auszug - Eingabe Nr. 124 des Herrn Axel B. betr. JobCenter BE: Frau BzStR Schmiedhofer
Der Petent ist anwesend
und beschwert sich über die Dauer der Bearbeitung und diversen Fehlern und
Falschberechnung aus dem Jahr 2006 des JobCenters. Seiner Meinung nach sind ihm
rechtswidrige Bescheide zugegangen. Er habe u. a. Klage vor dem Sozialgericht
eingereicht. Frau BzStR Schmiedhofer
bestätigt, dass dieser Vorgang beim Sozialgericht anhängig sei. Dem Bezirksamt
wie auch dem JobCenter sind damit jegliche Möglichkeiten einer eventuellen
Änderung oder Einflussnahme nicht mehr möglich. Herr Wittke wie auch
Herr Kaas Elias erklären, dass der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden keine
Rechtsfragen klären kann. Eine Entscheidung des Sozialgerichtes kann hier nicht
vorweg genommen werden. Der Ausschuss ist nicht „Weisungsgeber“ für
das JobCenter. Nur das Land Berlin kann im Vorfeld den Widerspruch des Petenten
bearbeiten. Herr Schuler erklärt,
dass – wie schon im letzten Ausschuss besprochen – bei einer
Selbständigkeit und Beantragung von Hartz IV große Probleme herrschen. Abschließend wird die
Eingabe gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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