Auszug - Aktueller Kinderschutzfall
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Herr Naumann informiert den Ausschuss über den aktuellen
Kinderschutzfall. Es handelt sich um eine junge alleinerziehende Mutter, die
nach der Geburt des Kindes im vergangenen Jahr zunächst mit einer ambulanten
Hilfe unterstützt wurde. Im Mai 2008 wurde diese Hilfe beendet, da die junge
Frau überzeugt war, es jetzt allein zu schaffen. Vereinbart war aber eine
monatliche Vorstellung des Kindes im KJGD. In der zweiten Jahreshälfte wurden
diese Vorstellungstermine nicht mehr eingehalten, worüber der KJGD das
Jugendamt in Kenntnis setzte. Es gab
aber gleichzeitig die Information durch die Großmutter, dass Alles in
Ordnung sei. Die Situation geriet dann relativ plötzlich außer Kontrolle, als
die von der jungen Frau selbst organisierte Betreuung des Kindes ausfiel und
sie – um ihre Arbeit nicht zu verlieren – trotzdem die Wohnung
verließ. Die von Nachbarn verständigte Polizei fand das Kind dann allein in der
Wohnung vor. Es war zwar verdreckt und hatte auch ein Windelekzem, war aber
sonst gesund und musste nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Es
befinde sich zur Zeit in einer Erziehungsstelle. Herr Naumann betont, dass
dieser Fall in keiner Weise mit sonstigen dramatischen Fällen zu vergleichen
sei. Der Fall werde abschließend aufgearbeitet, wenn die zuständige Kollegin
des KJGD aus dem Urlaub zurück ist. Danach sei die bestehende
Kooperationsvereinbarung zwischen Jugend- und Gesundheitsamt zu prüfen und ggf.
nachzubessern. Anschauen müsse man sich nochmals die Regelungen zur
Zusammenarbeit und zum Zuständigkeitswechsel. Es müsse jederzeit klar dokumentiert
sein, wer welche Prozess- und Kontrollverantwortung hat. Dies diene der
Nachvollziehbarkeit und der Absicherung. Herr Naumann verweist nochmals darauf,
dass dies am Ablauf im vorliegenden Fall jedoch nichts geändert hätte. Herr Tillinger hält es für problematisch, sich auf die
Einschätzung von Dritten – hier der Großeltern – zu verlassen. Frau von Pirani hält es eher für eine glückliche Situation,
dass es überhaupt ein familiäres Umfeld gab und von dort Unterstützung
angeboten wurde. Im Nachhinein sei man immer schlauer, eine Fehleinschätzung
sei aber kein Behördenversagen. Herr Schöne kritisiert die zögerliche
Auskunftsbereitschaft der Verwaltung. Er könne nicht erkennen, welcher
Erkenntnisgewinn sich erst nach der Rückkehr der KJGD-Fachkraft ergeben würde. Herr Naumann weist die Kritik zurück und erläutert, dass
nach Sichtung der schriftlichen Unterlagen noch Unklarheiten bestehen
hinsichtlich eines von der jungen Frau angekündigten Umzugs und zum Abschluss
des Falles. Herr Neuhoff hält die Vorstellung, der RSD könne sich
auf alle Eventualitäten einstellen, für eine Illusion. Dies wäre der totale
Überwachungsstaat und wäre mit dem vorhandenen Personal auch gar nicht
leistbar. Herr Göpel verweist darauf, dass es in der sozialen Arbeit gerade darum gehen
müsse, Ressourcen in den Familien zu mobilisieren und diese dann auch wieder in
die Selbständigkeit zu entlassen. Es sei unvermeidbar, dabei immer auch ein
Restrisiko einzugehen. Dazu gebe es aus fachlicher Sicht keine Alternative. Frau Köthe erinnert an den Personalabbau. Auch dieser könne zu einem Risiko bei
Fällen von Kindeswohlgefährdung werden. Herr Tiel-König hält mehr Hausbesuche bei jungen Familien
in schwierigen sozialen Verhältnissen für wünschenswert. Herr Neuhoff wünscht zum Abschluss der jungen Mutter und
ihrem Kind alles Gute. |
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