Auszug - Aktueller Kinderschutzfall  

 
 
49.Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann informiert den Ausschuss über den aktuellen Kinderschutzfall

Herr Naumann informiert den Ausschuss über den aktuellen Kinderschutzfall. Es handelt sich um eine junge alleinerziehende Mutter, die nach der Geburt des Kindes im vergangenen Jahr zunächst mit einer ambulanten Hilfe unterstützt wurde. Im Mai 2008 wurde diese Hilfe beendet, da die junge Frau überzeugt war, es jetzt allein zu schaffen. Vereinbart war aber eine monatliche Vorstellung des Kindes im KJGD. In der zweiten Jahreshälfte wurden diese Vorstellungstermine nicht mehr eingehalten, worüber der KJGD das Jugendamt in Kenntnis setzte. Es gab  aber gleichzeitig die Information durch die Großmutter, dass Alles in Ordnung sei. Die Situation geriet dann relativ plötzlich außer Kontrolle, als die von der jungen Frau selbst organisierte Betreuung des Kindes ausfiel und sie – um ihre Arbeit nicht zu verlieren – trotzdem die Wohnung verließ. Die von Nachbarn verständigte Polizei fand das Kind dann allein in der Wohnung vor. Es war zwar verdreckt und hatte auch ein Windelekzem, war aber sonst gesund und musste nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Es befinde sich zur Zeit in einer Erziehungsstelle. Herr Naumann betont, dass dieser Fall in keiner Weise mit sonstigen dramatischen Fällen zu vergleichen sei. Der Fall werde abschließend aufgearbeitet, wenn die zuständige Kollegin des KJGD aus dem Urlaub zurück ist. Danach sei die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Jugend- und Gesundheitsamt zu prüfen und ggf. nachzubessern. Anschauen müsse man sich nochmals die Regelungen zur Zusammenarbeit und zum Zuständigkeitswechsel. Es müsse jederzeit klar dokumentiert sein, wer welche Prozess- und Kontrollverantwortung hat. Dies diene der Nachvollziehbarkeit und der Absicherung. Herr Naumann verweist nochmals darauf, dass dies am Ablauf im vorliegenden Fall jedoch nichts geändert hätte.

 

Herr Tillinger hält es für problematisch, sich auf die Einschätzung von Dritten – hier der Großeltern – zu verlassen.

 

Frau von Pirani hält es eher für eine glückliche Situation, dass es überhaupt ein familiäres Umfeld gab und von dort Unterstützung angeboten wurde. Im Nachhinein sei man immer schlauer, eine Fehleinschätzung sei aber kein Behördenversagen.

 

Herr Schöne kritisiert die zögerliche Auskunftsbereitschaft der Verwaltung. Er könne nicht erkennen, welcher Erkenntnisgewinn sich erst nach der Rückkehr der KJGD-Fachkraft ergeben würde.

 

Herr Naumann weist die Kritik zurück und erläutert, dass nach Sichtung der schriftlichen Unterlagen noch Unklarheiten bestehen hinsichtlich eines von der jungen Frau angekündigten Umzugs und zum Abschluss des Falles.

 

Herr Neuhoff hält die Vorstellung, der RSD könne sich auf alle Eventualitäten einstellen, für eine Illusion. Dies wäre der totale Überwachungsstaat und wäre mit dem vorhandenen Personal auch gar nicht leistbar.

 

Herr Göpel verweist darauf, dass es in der sozialen Arbeit gerade darum gehen müsse, Ressourcen in den Familien zu mobilisieren und diese dann auch wieder in die Selbständigkeit zu entlassen. Es sei unvermeidbar, dabei immer auch ein Restrisiko einzugehen. Dazu gebe es aus fachlicher Sicht keine Alternative.

 

Frau Köthe erinnert an den Personalabbau. Auch dieser könne zu einem Risiko bei Fällen von Kindeswohlgefährdung werden.

 

Herr Tiel-König hält mehr Hausbesuche bei jungen Familien in schwierigen sozialen Verhältnissen für wünschenswert.

 

Herr Neuhoff wünscht zum Abschluss der jungen Mutter und ihrem Kind alles Gute.

 

 


 

 
 

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