Auszug - Ist Schluss mit dem Rauchen in Spielhallen?
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf Nachfrage von Herrn Rufert erläutert Herr Schulte, dass bei 15 Kontrollen von Spielhallen 11 Verstöße festgestellt wurden. Ergänzend fügt er hinzu, dass in erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben bis zu drei Spielgeräte aufgestellt werden dürfen. Vielfach sei auch zu beobachten, dass unmittelbar neben der großen Spielhalle eine kleinere eröffnet wird, die dann als Raucherlounge dient. Erschwert werden gezielte Kontrollen, weil diese als Bistro o.ä. angemeldet sind. Herrn Raabes Vorschlag, den Antrag für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären, wird einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig wird dem Beschluss die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in wie weit das im ersten Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzes, veröffentlicht im Gesetz - und Verordnungsblatt für Berlin vom 27. Mai 2009, festgesetzte Rauchverbot auch in den Spielhallen vorrangig umgesetzt werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.11.2009 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |