Auszug - Kein Bau von weiteren Glücksspielhallen
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Auf Bitten von Herrn Maretis erläutert Herr Häntsch, dass die Spielhallengröße abhängig von der bauplanerischen Zuordnung eines Gebietes variieren darf. Herr Prof. Dr. Dittberner hält die Formulierung des Antrages für uneindeutig, da nicht klar werde, ob die berlinweite Ablehnung von Spielhallen oder deren Genehmigung unter einheitlichen Gesichtspunkten gefordert ist. Die Auffassung Herrn Raabes, dass es einer Gesetzesänderung bedarf und der Bezirk nicht der richtige Adressat der Forderung sei, teilt Herr Wuttig, aber weist auch darauf hin, dass die Bezirke mittels Bebauungsplänen steuernd eingreifen können, um der massiven Zunahme der Anträge zur Genehmigung von Spielhallen entgegen zu wirken. Frau Vatter weist auf mögliche negative Begleiterscheinungen im Umfeld hin, die von milieubedingten Belästigungen bis hin zur Geldwäsche reichen könnten und sieht auch den Senat in der Pflicht, vom Bezirk sollte aber der Impuls ausgehen. Herr Schulte führt aus, dass Anträge auf Spielhallen immer auch ein Indikator für eine negative Entwicklung bislang guter Lagen sein können. Ein anderer Aspekt, der in der Diskussion meist nicht im Vordergrund steht, ist die Frage der Spielsucht als Krankheit, die ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt. Am Beispiel eines aktuell vorliegenden Genehmigungsantrages erläutert er die immer geschickter werdende Planung und Gestaltung seitens der Betreiber von Spielhallen, die das Gewerberecht bis an seine Grenzen ausreizten. Herr Häntsch ergänzt, dass bauplanungsrechtlich zwar das Instrument des Textbebauungsplans verfügbar ist, dieses aber erst greife, wenn das betroffene Gebiet bereits abgerutscht sei. Dem Vorschlag Herrn Avilés Caso folgend, dass beim Runden Tisch die Grundlagen für eine Gesetzesänderung geschaffen werden sollen, schließt sich Herr Raabe an und schlägt eine geänderte Formulierung des Antrages vor, die von den antragstellenden Fraktionen übernommen wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für einen Runden Tisch einsetzen, dessen Ziel die Erarbeitung verbindlicher Regeln zur berlinweit einheitlichen Handhabe bei der Genehmigung von Spielhallen ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2009 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für einen Runden Tisch einsetzen, dessen Ziel die berlinweit einheitliche Handhabung der Genehmigung von Spielhallen ist, ggf. ist eine entsprechende Initiative auf Bundesebene anzustoßen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2009 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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