Auszug - Eingabe Nr. 123 des Herrn Sebastian B. betr. JobCenter BE: Frau BzStR Schmiedhofer  

 
 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Beschluss

Der Petent hat sich bei der Vorsitzenden telefonisch entschuldigt

Der Petent hat sich bei der Vorsitzenden telefonisch entschuldigt.

 

Herr Wittke interpretiert die Beschwerde dahingehend, dass der Petent durch die Verschiedenartigkeit als Arbeitssuchender und Existenzgründer auch entsprechend verschiedene Sachbearbeiterinnen in den einzelnen Sachgebieten durchlaufen musste. Dem Petenten wurde intensiv und relativ kurzfristig geholfen.

 

Herr Schuler erklärt, dass es bei den “Fachassistenten” im JobCenter keine festen Zuständigkeiten mehr gibt. Die Fachassistenten “bereiten vor”, während durch den Sachbearbeiter entschieden wird. Im JobCenter gibt es drei Fachassistenten, die wechselnd tätig sind. Eigentlich hätte gleich bei Antragstellung erkannt werden müssen, dass der Petent Anspruch auf  Arbeitslosengeld I hatte. Leider sind in diesem Fall Fehler passiert.

 

Unabhängig von diesem Fall erklärt Herr Schuler, sind Selbständige, die aufstockende Leistung erhalten, das große Problem in den JobCentern. Es ist für die Zukunft angedacht, nur für die Materie der Selbständigkeit Mitarbeiter auszubilden.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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