Auszug - Eingabe Nr. 123 des Herrn Sebastian B. betr. JobCenter BE: Frau BzStR Schmiedhofer
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Der Petent hat sich bei
der Vorsitzenden telefonisch entschuldigt. Herr Wittke
interpretiert die Beschwerde dahingehend, dass der Petent durch die
Verschiedenartigkeit als Arbeitssuchender und Existenzgründer auch entsprechend
verschiedene Sachbearbeiterinnen in den einzelnen Sachgebieten durchlaufen
musste. Dem Petenten wurde intensiv und relativ kurzfristig geholfen. Herr Schuler erklärt,
dass es bei den “Fachassistenten” im JobCenter keine festen
Zuständigkeiten mehr gibt. Die Fachassistenten “bereiten vor”,
während durch den Sachbearbeiter entschieden wird. Im JobCenter gibt es drei
Fachassistenten, die wechselnd tätig sind. Eigentlich hätte gleich bei
Antragstellung erkannt werden müssen, dass der Petent Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatte. Leider sind in
diesem Fall Fehler passiert. Unabhängig von diesem
Fall erklärt Herr Schuler, sind Selbständige, die aufstockende Leistung
erhalten, das große Problem in den JobCentern. Es ist für die Zukunft
angedacht, nur für die Materie der Selbständigkeit Mitarbeiter
auszubilden. Die Eingabe wird gem. §
21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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