Auszug - Stellungnahme und ggf. Vorlage einer Beschlussempfehlung der "AG -Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk-" zur Personalkürzungsoption für den Bereich Jugend im Haushaltsjahr 2010  

 
 
58. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 25.08.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhoff erinnert an die Notwendigkeit, dass im Rahmen der Personalkürzungsoption 2010 das Bezirksamt rd

Herr Neuhoff erinnert an die Notwendigkeit, dass im Rahmen der Personalkürzungsoption 2010 das Bezirksamt rd. 40 Stellen, von denen 10 Stellen auf die Abt. Jug entfallen, eingespart werden müssen. Ziel sei es, dies durch eine Übertragung von Einrichtungen an freie Träger zu realisieren. Die „AG Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk“ hatte sich darauf verständigt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zunächst für den Jugendclub Halemweg, das Spielhaus Schillerstr. und das Jugend- und Kulturzentrum / Abenteuerspielplatz „Spirale“ Interessenten zu suchen. Für das Spielhaus Schillerstr. führte dies bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis, so dass es hier zunächst zu keiner Übertragung kommen kann. Für die beiden anderen Einrichtungen konnte die AG geeignete Träger auswählen, mit denen die Aufnahme konkreter Verhandlungen empfohlen wird.

 

Frau Köthe stellt die Frage, was aus dem Auftrag des Bezirksamts geworden ist, die Zusammenführung des Hauses der Jugend „Anne Frank“ und der Jugendfreizeitheime Mossestift und Plöner Straße zu nur noch 2 Einrichtungen zu prüfen. Weiter stellt sie die Frage, ob das Spielhaus Schillerstr. jetzt wieder auf „grün“, d.h. „zu erhalten“ gestellt ist, und dies auch für die anderen Einrichtungen gelten würde, wenn die Verhandlungen zu keinem befriedigenden Abschluss kommen.

 

Herr Naumann führt aus, dass der Prüfauftrag „aus 3 mach 2“ Teil der vom Bezirksamt auf dessen Klausur beschlossener „Giftliste“ ist. Da hier der Zeitdruck nicht so hoch ist, war dies noch kein Thema in der AG. Es bestehe die dringende Notwendigkeit, möglichst umgehend die Personalkürzungsoption konkret zu untersetzen, wobei diese 10 Stellen durch die Übertragung von Jugendeinrichtungen erbracht werden sollen (Phase 1). Einen Plan B dazu gebe es bisher nicht. Die Übertragung sei auch deshalb notwendig, da durch das neue gemeinsame Produktbudget für die Jugendarbeit der öffentlichen und der freien Träger der Bezirk ein Defizit tragen muss, da die öffentliche Kostenstruktur teurer ist. Schlimmstenfalls drohe eine Schließung von Einrichtungen, auch weil dies die fiskalisch günstigste Lösung sei. Dieses Szenario gelte es jedoch gerade durch erfolgreiche Übertragungen zu verhindern. Im Spielhaus Schillerstr. gehe es jetzt erst einmal weiter; mögliche Veränderungen müssen dann im Rahmen der Übertragungsphase 2 besprochen werden.

 

Frau Köthe betont, dass es bei aller Sympathie für Mehrgenerationenangebote und ähnliches vor allem darum gehe, auch Orte für reine Jugendarbeit zu erhalten, unabhängig von der Trägerschaft.

 

Die Beschlussempfehlung der „AG Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk“ wird nunmehr in unveränderter Form zur Abstimmung gestellt:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens mit folgenden Trägern Verhandlungen über einen Trägerwechsel aufzunehmen:

 

1.      Für den Jugendclub Halemweg:

 

- Evangelischer Jugendhilfeverein in Steglitz e.V.

- Humanistischer Verband Deutschlands Berlin

 

2.      Für das Jugend- und Kulturzentrum Spirale (incl. Abenteuerspielplatz):

 

- Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum der ufafabrik e.V.

- Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.

 

3.      Für das Spielhaus Schillerstraße:

 

- Fehlanzeige

 

Grundlage der Verhandlungen sind die von den Trägern eingereichten Konzepte sowie die im Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren formulierten konzeptionellen Anforderungen und finanziellen Rahmenbedingungen; hinsichtlich einer weitergehenden Förderung nach § 47 Abs. 1 AGKJHG bezüglich der laufenden Bewirtschaftungskosten sowie Abgaben, Gebühren und Steuern soll mit den Bewerbern eine faire und einvernehmliche Lösung erzielt werden.

 

Die Beschlussempfehlung wird ohne Änderung einstimmig beschlossen (12/-/-).

 

Herr Zoepke bittet, dass die ausgewählten Träger sich im JHA vorstellen.

 

 


 

 
 

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