Auszug - Stellungnahme und ggf. Vorlage einer Beschlussempfehlung der "AG -Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk-" zur Personalkürzungsoption für den Bereich Jugend im Haushaltsjahr 2010
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Herr Neuhoff erläutert einleitend, es
gehe zum einen um die Erarbeitung einer Position zu der von vielen Bezirken
betriebenen Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft
und zum anderen um die Realisierung der Stellenoption im Umfang von ca. 10
Stellen. Herr Prof. Dr. Dittberner kritisiert, dass hier zu
Vieles ad-hoc entschieden werden solle. Er werde sich vorläufig enthalten. Herr Naumann führt aus, dass sich die
Notwendigkeit der Debatte aus der unterschiedlichen Kostenstruktur der
Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft ergebe; dies führe für
Charlottenburg-Wilmersdorf – wo es noch viele Einrichtungen in
öffentlicher Trägerschaft gibt – zu einem Defizit in Höhe von ca. 600.000
Euro. Da im Abschlussbericht zum Personalausstattungsprojekt ausgeführt werde,
dass der Betrieb von Jugendeinrichtungen nicht zu den Kernaufgaben der
öffentlichen Jugendhilfe gehöre, gebe es jetzt die Grundsatzdebatte, ob es
überhaupt noch Jugendeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben solle. Er
verfolge das Ziel, zu einer ähnlichen Struktur wie im Kita-Bereich zu kommen,
d.h. etwa ein Drittel der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zu
belassen. Die vom JHA eingesetzte AG zur künftigen Struktur der Jugendförderung
im Bezirk habe sich dieser Position angeschlossen. Wenn der JHA dem auch folge,
sei zu klären, welche Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft verbleiben und
welche zu freien Trägern wechseln sollen. Danach verteilt Herr
Naumann ein Positionspapier der AWO zur Jugendförderung in Berlin (Anlage 3),
einen Presseartikel zur Übertragung von Jugendclubs (Anlage 4) sowie eine
Übersicht zum Anteil der Ausgaben für die Jugendarbeit an den Gesamtausgaben
für die Jugendhilfe (Anlage 5). Aus dem Publikum wird die
Sorge geäußert, dass bisherige hochwertige Angebote – z.B. im Jugend- und
Kulturzentrum Spirale – in freier Trägerschaft nicht weitergeführt werden
können, und dass auch die Sozialverträglichkeit bei kostenpflichtigen Angeboten
nicht gewahrt bliebe. Herr Naumann verweist darauf, dass z.B.
auch beim freien Träger LiSA e.V. keineswegs nur Angebote für
„reiche“ Mädchen gemacht werden. Frau Kittler unterstützt dies mit dem
Hinweis, dass die Programme von LiSA in der Regel kostenfrei seien. Frau Buschmeier erläutert, dass freie
Trägerschaft nicht mit Privatisierung gleichgesetzt werden dürfe. Gerade freie
Träger bemühten sich sehr, ihre Angebote auf die Förderung benachteiligter
Kinder und Jugendlicher auszurichten. Herr Wendt fordert, der Ausschuss
solle Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen der Einrichtungen in Entscheidungen
über die Auswahl künftiger Träger einbeziehen. Zur Abstimmung gestellt
wird nunmehr der Beschlussvorschlag der AG Künftige Struktur der
Jugendförderung im Bezirk: Bei der künftigen Übertragung von öffentlichen
Jugendfreizeiteinrichtungen als wichtigem Bestandteil der außerschulischen
Jugendbildung in freie Trägerschaft soll mindestens ein Drittel der im Bezirk
befindlichen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft verbleiben. Bei der Übertragung ist auf
eine qualitätssichernde Mittelausstattung zu achten. In dieser Form beschlossen (12/-/1). |
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