Auszug - Stellungnahme und ggf. Vorlage einer Beschlussempfehlung der "AG -Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk-" zur Personalkürzungsoption für den Bereich Jugend im Haushaltsjahr 2010  

 
 
57. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 16.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhoff erläutert einleitend, es gehe zum einen um die Erarbeitung einer Position zu der von vielen Bezirken betriebenen Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft und zum anderen um die Realisierung der Stellenoption im Umfan

Herr Neuhoff erläutert einleitend, es gehe zum einen um die Erarbeitung einer Position zu der von vielen Bezirken betriebenen Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft und zum anderen um die Realisierung der Stellenoption im Umfang von ca. 10 Stellen.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner kritisiert, dass hier zu Vieles ad-hoc entschieden werden solle. Er werde sich vorläufig enthalten.

 

Herr Naumann führt aus, dass sich die Notwendigkeit der Debatte aus der unterschiedlichen Kostenstruktur der Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft ergebe; dies führe für Charlottenburg-Wilmersdorf – wo es noch viele Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gibt – zu einem Defizit in Höhe von ca. 600.000 Euro. Da im Abschlussbericht zum Personalausstattungsprojekt ausgeführt werde, dass der Betrieb von Jugendeinrichtungen nicht zu den Kernaufgaben der öffentlichen Jugendhilfe gehöre, gebe es jetzt die Grundsatzdebatte, ob es überhaupt noch Jugendeinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben solle. Er verfolge das Ziel, zu einer ähnlichen Struktur wie im Kita-Bereich zu kommen, d.h. etwa ein Drittel der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft zu belassen. Die vom JHA eingesetzte AG zur künftigen Struktur der Jugendförderung im Bezirk habe sich dieser Position angeschlossen. Wenn der JHA dem auch folge, sei zu klären, welche Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft verbleiben und welche zu freien Trägern wechseln sollen.

Danach verteilt Herr Naumann ein Positionspapier der AWO zur Jugendförderung in Berlin (Anlage 3), einen Presseartikel zur Übertragung von Jugendclubs (Anlage 4) sowie eine Übersicht zum Anteil der Ausgaben für die Jugendarbeit an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe (Anlage 5).

 

Aus dem Publikum wird die Sorge geäußert, dass bisherige hochwertige Angebote – z.B. im Jugend- und Kulturzentrum Spirale – in freier Trägerschaft nicht weitergeführt werden können, und dass auch die Sozialverträglichkeit bei kostenpflichtigen Angeboten nicht gewahrt bliebe.

 

Herr Naumann verweist darauf, dass z.B. auch beim freien Träger LiSA e.V. keineswegs nur Angebote für „reiche“ Mädchen gemacht werden.

 

Frau Kittler unterstützt dies mit dem Hinweis, dass die Programme von LiSA in der Regel kostenfrei seien.

 

Frau Buschmeier erläutert, dass freie Trägerschaft nicht mit Privatisierung gleichgesetzt werden dürfe. Gerade freie Träger bemühten sich sehr, ihre Angebote auf die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher auszurichten.

 

Herr Wendt fordert, der Ausschuss solle Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen der Einrichtungen in Entscheidungen über die Auswahl künftiger Träger einbeziehen.

 

Zur Abstimmung gestellt wird nunmehr der Beschlussvorschlag der AG Künftige Struktur der Jugendförderung im Bezirk:

 

Bei der künftigen Übertragung von öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen als wichtigem Bestandteil der außerschulischen Jugendbildung in freie Trägerschaft soll mindestens ein Drittel der im Bezirk befindlichen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft verbleiben.

Bei der Übertragung ist auf eine qualitätssichernde Mittelausstattung zu achten.

 

In dieser Form beschlossen (12/-/1).

 

 


 

 
 

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