Auszug - Lentzesiedlung - Naturschutz und Bürgerwille egal?  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1405/3 Lentzesiedlung - Naturschutz und Bürgerwille egal?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Centgraf/Wendt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, Herr Wendt,  meine Damen und Herren, das Bezirksamt darf diese Große Anfrage mit folgender Vorbemerkung einleiten:

 

Zum Einen, Herr Wendt, sind nicht mir die Unterschriften übergeben worden, sondern der sehr verehrten Frau Vorsteherin, wie ich mich richtig erinnere. Wir wollen ja dann die Zuständigkeiten zwischen Bezirksamt und BVV doch nicht zu sehr vermischen und zum anderen, glaub ich, handelt es sich bei diesem Neubauprojekt, für das es überhaupt noch gar keine Baugenehmigung gibt, um das auch mal sehr deutlich zu machen, um eins der wahrscheinlich transparentesten Bauvorhaben der letzten Jahre außerhalb eines Bebauungsplanverfahrens, weil ich kann mich kaum erinnern, dass wir zu einer privaten anderen Bebauung drei Ausschuss-Sitzungen beraten haben und davon eine in Form einer Planungswerkstatt durchgeführt haben. Also, insofern ist das geradezu mustergültig und wir sollten an der Stelle jetzt nicht so tun, als wenn das irgendwo im stillen Kämmerlein ausgebrütet worden ist, und Sie waren selbst dabei.

 

Zu 1.

Für die Anwohner und Anwohnerinnen der Zoppoter Straße ist durch die Bebauung und Erschließung des östlich angrenzenden Grundstückes mit keinen Auswirkungen zu rechnen, die unzumutbare Belastungen auslösen wird. Nach dem bisher vorliegenden Entwurfskonzept erfolgt die Erschließung des Geschosswohnungsbaus von der Lentzeallee, die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht.

Nach den Vorgaben des Ausschusses für Stadtplanung und des Bezirksamtes wird für die kleinteilige Wohnbebauung, also für die Häuser, ein Stellplatz pro Wohnung durch die innere Wegeführung erschlossen. Für die geplanten 64 Wohnungen werden es also 64 Stellplätze sein. Sie können sich sicherlich erinnern, dass der Investor an der Stelle gerne mehr gehabt hätte und wir ihn gemeinsam, wenn ich das so sagen darf, runterdiskutiert haben.

 

Aus der künftigen Einwohnerzahl der Einzelhäuser ermittelt sich ein tägliches Kfz-Wegeaufkommen, ein Wegeaufkommen von 240 Wegen, dass 21 Wege in der Spitzenstunde entspricht. Die Anzahl der Kfz-Fahrten ist nicht mit den Wegen identisch, sondern sie ist geringer, da in den Kraftfahrzeugen natürlich häufig auch mehr als eine Person sitzt. Die 21 Wegen in der Spitzenstunde, teilen sich auf die Ein- und Ausfahrten Lentzeallee und Zoppoter Straße sowie auf Fahrzeuge, die außerhalb des Baugrundstücks geparkt sind, also auf dem öffentlichen Straßenland geparkt sind. Mit Blick auf die bessere verkehrliche Anbindung der Lentzeallee an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und die vorgegebene Beschränkung der Stellplatzanzahl auf einen pro Wohngebäude ist an der Zoppoter Straße mit fünf bis acht Kraftfahrzeugfahrten in der Spitzenstunde zu rechnen, d. h. also, wir reden von alle zehn Minuten eins, wenn ich das mal so ausdrücken darf.

 

Als Ergebnis eines Workshops zwischen Technischer Universität, Investor, Bezirksamt und BVV im Oktober 2007 wurde die Anbindung der inneren Erschließung an Lentzeallee und Zoppoter Straße einvernehmlich von allen Teilnehmern gefordert, um dem vorhandenen Siedlungscharakter gerecht zu werden. Wir wollten nicht nur eine ganz große Erschließung von der Lentzeallee aus. Ausdrücklich abgelehnt wurden innere Erschließungssysteme, weil wir damals gesagt haben, wir wollen kein privates Sackgassensystem haben, was wie ein Kamm sich sozusagen dort in die Gegend schieben würde. Und aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes spricht nichts gegen diese Form der Erschließung.

 

Zu 2.

Nach meinem Kenntnisstand müssen auf öffentlichem Straßenland bis zu fünf Bäume gefällt werden, um die geplanten Ein- und Ausfahrten zu realisieren. Zur Zeit befinden wir uns noch vor dem Baugenehmigungsverfahren und die Abteilung Umwelt prüft z. Z., welche Eingriffe dort auf dem Grundstück stattfinden und wie sie auszugleichen sind. Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen, dass das Grundstück als Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt ist und das Landesforstamt mitgeteilt hat, dass die auf dem Grundstück vorhandenen Gehölzbestände rechtlich nicht als Wald einzuordnen sind, auch dieser Frage ist nachgegangen worden.

 

Zu 3.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung am 7.3.2008 hat der Investor das Vorhaben dargestellt, das konsequent die Ergebnisse des Workshops zwischen TU, Investor, Bezirksamt und BVV umgesetzt hat.

Für die weitere entwurfliche Konkretisierung, Sie erinnern sich vielleicht, speziell zu den geplanten Stellplätzen, wurden Empfehlungen ausgesprochen. Ansonsten sprachen sich die Ausschussmitglieder einhellig für das geplante Bebauungskonzept aus.

 

Zu planungsrechtlichen Einzelfragen hat das Bezirksamt am 6.5.2008 einen Vorbescheid erteilt. Ein Vorbescheid ist aber keine Baugenehmigung. Nach dem der Ausschuss für Stadtplanung am 23.4.2008 über die beabsichtigte Befreiungsentscheidung informiert worden war. Auch hier ein völlig transparentes Verfahren. Übrigens auch in einer öffentlichen Sitzung.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung am 25.3.2009 stellte der Investor ein geändertes Entwurfskonzept mit gleichgebliebener baulicher Dichte vor, das als wesentliche Änderung, auch daran können Sie sich vielleicht erinnern, den Verzicht auf ein Vollgeschoss entlang der Lentzeallee und einen größeren Anteil an kleineren, ich sage mal Einfamilienhaus -bzw. Doppelhaushälften beinhaltete. Das geänderte Bebauungskonzept bei gleichgebliebener Erschließung wurde vom Ausschuss akzeptiert. Gleichzeitig schloss sich der Ausschuss den Forderungen des Bezirksamtes an, oberirdische Stellplätze auf das Verhältnis eins zu eins zu begrenzen, um die Freiflächen innerhalb des Areals entsprechend zu erhalten.

 

Zu 4.

Die Beschlussfassung zur Drucksache 1127/2 erfolgte im Juni 2004. Sie betraf die veräußerte Lentzesiedlung, bei der eine Vermarktung von Einzelobjekten, eine Modernisierung sowie eine Zusatzbebauung damals zur Debatte stand. Der Beschlussfassung folgend tagte dann der Stadtplanungsausschuss vor Ort, und zwar in der Senioreneinrichtung in der Lentzeallee. Vor dem Hintergrund der Erfahrung dieses Prozesses hat dann die BVV ja die Drucksache 1419/2 im Mai 2005 beschlossen und 1430/2 im November 2005, nach denen Wettbewerbsverfahren zur Vermarktung des der TU gehörenden Grundstückes durchgeführt werden sollte.

 

Um potenzielle Kaufinteressenten nicht mit dem Unsicherheitsfaktor künftiger Wettbewerbsergebnisse zu belasten, haben wir Ihnen damals unter Vereinbarung mit der Technischen Universität vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtplanung und das Bezirksamt die Durchführung eines Workshops zur Entwicklung eines Entwurfskonzepts für eine hochwertige Bebauung des Grundstücks mit durchführt. Der Workshop hat am 29.09.2007 getagt und er brachte Kriterien für die Erschließung und Bebauung des Grundstücks, die einvernehmlich von allen Beteiligten, einschließlich der Vertreter der Fraktion der Grünen, wie ich mich erinnere, befürwortet wurden.

 

Zur inneren und äußeren Erschließung wurden damals folgende fünf  Kriterien festgelegt:

 

-          Verkehrliche Anbindung an Lentzeallee und Zoppoter Straße (war damals ohne Widerspruch)

-          Prüfung der Geh- und Radweganbindung für künftige Bewohner an der Norderneyer Straße (das war ein sehr wichtiger Diskussionspunkt)

-          Großzügige innere Erschließung mit Straßenraumcharakter

-          Angebot einer Gemeinschaftsgrünfläche im Zusammenhang mit der künftigen Bebauung, ich sag mal "Dorfanger"

-          Möglichst weitgehende Bündelung des Erschließungsverkehrs des Tiefgaragenangebots für den Geschoss-Wohnungsbau und eine Störungsfreiheit für die nördlich angrenzende Bestandsbebauung.

 

Zu 5.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass es hier eine einvernehmliche Lösung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter Beachtung des Vorbescheids und der planungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Gesamtsituation gibt. Ich gehe davon aus, dass sich die Mehrheit der BVV auch weiter an die Kriterien und an das Verfahren aus dem Workshop hält. Sonst wären wir natürlich unglaubwürdig gegenüber dem Investor, das sollten wir aus meiner Sicht nicht tun, meine ganz herzliche Bitte. Und auf dieser Grundlage bin ich zuversichtlich, dass einvernehmlich eine Baugenehmigung erteilt werden kann und auch das Verfahren realisiert werden kann, auf das viele Menschen neu nach Charlottenburg-Wilmersdorf ziehen können, insbesondere Familien mit Kindern.

Herzlichen Dank.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen