Auszug - Präsentation des Fahrradabstellanlagenkonzepts für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
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BzStR Gröhler erläutert, dass das Bezirksamt keinen Überblick über im Bezirk vorhandene private oder teilprivatisierte (z.B. S-Bahn) Nach Wahrnehmung des Bezirksamtes gibt es einen hohen Anteil an „Wildparkern“, die ihr Rad an Bäumen oder Verkehrpfosten anschließen. Aufgrund der knappen Personalressourcen ist ein externes Gutachten an „Planwerk“ in Auftrag gegeben worden, dass die Situation im Bezirk abbilden soll. Dieses Gutachten soll feststellen, wo und ggf. warum „wild“ Fahrräder geparkt werden und an welchen Orten ggf. Fahrradabstellanlagen erforderlich wären. Charlottenburg-Wilmersdorf ist der erste Bezirk, der sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzt. Es sollen das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings sowie ausgewählte Standorte betrachtet werden. Es ist beabsichtigt, dass Fahrradabstellanlagenkonzept nach der Sommerpause im Ausschuss vorzustellen. Nach der geplanten Umsetzung des Neukonzepts ist geplant, mit Hinweisschildern die Abstellanlagen auszuschildern. Hierzu soll eine Abstimmung mit der oberen Straßenverkehrsbehörde erfolgen.
Hr. Reibetanz von „Planwerk“ stellt exemplarisch anhand des Kurfürstendamms erste Überlegungen und Erkenntnisse vor. à falls gewünscht könnte hier die PowerPointFolie „Methoden“ von Planwerk ans Protokoll geheftet werden?? Er erläutert, dass z.B. neue Abstellanlagen durch die „Umnutzung“ von Parkflächen auf Straßenland oder von 2-3 Parkplätzen auf dem Mittelstreifen geschaffen werden könnten. So könnten z.B. auf der Stellfläche für 2 Pkw 10-12 Fahrradbügel installiert werden.
BV Schwarzenauer spricht sich dafür aus, an mehreren Orten einen Bügel anstatt an wenigen Orten viele Bügel zu installieren. Er bezweifelt die Akzeptanz von Abstellanlagen auf dem Mittelstreifen. Die Ausschilderung sieht er im Hinblick auf den Abbau des „Schilderwaldes“ kritisch.
BzStR Gröhler weist darauf hin, dass eine gewisse Konzentration, die sich am Bedarf orientiert, wichtig sei, und Aspekte wie die Behinderung von Fußgängern, der BSR, des Lieferverkehrs beachtet werden müssen. Er berichtet weiter, dass die Bauordnung Berlin bedauerlicherweise die Errichtung von Fahrradabstellanlagen nicht an dem tatsächlichen Bedarf, sondern an der gesetzlichen Verpflichtung ausrichtet.
BV Dittberner führt aus, dass „wildes“ Fahrradparken nicht verboten ist und die Möglichkeiten des individuellen Parkens gefördert werden sollen.
BV Lobo spricht sich gegen die Ausschilderung aus und sieht Möglichkeiten zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Unterstreifen der Gehwege.
BV Wuttig bedauert das Fehlen von „Fahrradparkhäusern“ und spricht sich für „nahes“ Parken aus.
BD Holter spricht sich gegen die Ausschilderung und für Abstellanlagen auf den Gehwegen aus, da er bei Abstellanlagen auf dem Mittelstreifen Sicherheitsbedenken hat.
Hr. ? vom ADFC führt aus, dass die StVO keine Zeichen für Fahrradparken kennt und öffentliche Fahrradabstellmöglichkeiten nur ein Teilaspekt sind. Fr. Scheel?? vom ADFC spricht dem Bezirksamt ein Lob für die Herangehensweise an die Thematik aus.
Die Beratung wird bis zur Vorstellung des Fahrradabstellanlagenkonzepts vertagt.
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