Auszug - Eingabe Nr. 119 des Herrn Günter T. betr. Briefwahlstelle BE: Herr BzStR Krüger  

 
 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend und gibt inhaltlich seine Beschwerde wieder

Der Petent ist anwesend und gibt inhaltlich seine Beschwerde, dass die angegebene Öffnungszeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus Wilmersdorf fehlerhaft angegeben war, wieder. Er bittet, dass die Missverständlichkeit auf den Wahlschreiben geändert werden.

 

Herr Dr. Fest bittet für seine Fraktion, dass beide Rathäuser künftig identische Öffnungszeiten haben.

 

Herr Kaas Elias stellt zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass ein Fehlverhalten des Bezirksamtes nicht festgestellt werden kann.

 

Herr BzStR Krüger erklärt, dass er persönlich am 24.04. im Rathaus Wilmersdorf anwesend war und die Briefwahlstelle bis Punkt 16.00 Uhr geöffnet war.

Der Tatbestand, dass an einer zweiten Stelle, neben der Hauptstelle des Wahlamtes in der Otto-Suhr-Allee eine Möglichkeit geben, Briefwahl zu beantragen, ist eine Zusatzleistung der Verwaltung, die durch nichts erzwungen werden kann. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf leistet dies, um den Bürgerinnen und Bürgern im Wilmersdorfer Bereich ein Stück entgegen zu kommen. Personal wird dafür nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Landeswahlleiter hatte lediglich festgelegt, dass an einer Stelle eines Bezirks von 8.00 bis 18.00 Uhr zu öffnen sei, alles andere sei im Belieben der Bezirke. An der Otto-Suhr-Allee war auch am 24.04. das Wahlamt von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Der Bezirk muss rechtzeitig, bevor der Ausdruck der Wahlkarte gedruckt wird, seine genaue Öffnungszeiten und –orte bekannt geben. Zur besseren Feststellung der unterschiedlichen Öffnungszeiten hat der Bezirk keinen Einfluss.

 

Herr BzStR Krüger sagt zu, dass auf den Hinweisschildern zur Briefwahlstelle im Rathaus Wilmersdorf zusätzlich ein Hinweis auf die verlängerte Öffnungszeiten der Briefwahlstelle im Bezirkswahlamt im Rathaus Charlottenburg aushängt.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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