Auszug - Pestizide untersagen  

 
 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 20.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1303/3 Pestizide untersagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gröhler stellt fest, dass es der Verwaltung anhand der fehlenden Begründung des Antrages nicht möglich ist zu erahnen, welche Intention die Formulierung „eine großflächige Versiegelung von Flächen zu unterbinden“ haben kann

BzStR Gröhler stellt fest, dass es der Verwaltung anhand der fehlenden Begründung des Antrages nicht möglich ist zu erahnen, welche Intention die Formulierung „eine großflächige Versiegelung von Flächen zu unterbinden“ haben kann. Er verweist auf den Kommentar von Mainczyk zum Bundeskleingartengesetz – BKleinG, in dem die Bewertung von Anpflanzungen und baulichen Anlagen definiert und mit Wertgrenzen festgelegt ist. Er zitiert Mainczyk, nach dem z.B. nicht mehr als 10% versiegelter Kleingartenfläche angerechnet bzw. entschädigt wird. Des Weiteren führt er aus, dass die Einhaltung und Überwachung der Vertragsbestandteile in die Zuständigkeit des Vertragspartners „Bezirkskleingartenverband“ gegenüber dessen Vertragspartner „Unterpächter“ fällt.

 

BV Centgraf merkt an, dass die Lebenswirklichkeit meist anders aussieht, als es die vertraglichen Regelungen vorsehen und dass das Verbot der Verwendung von Pestiziden schon aufgrund der Aufhebung von Wasserschutzgebieten notwendig wäre. Sie bringt folgenden Änderungsantrag ein:

„Das Bezirksamt wird aufgefordert, in bezirklichen Kleingartenanlagen in den ehemaligen Wasserschutzgebieten die Verwendung von Pestiziden zu untersagen sowie eine großflächige Versiegelung von Flächen zu unterbinden.

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2009 zu berichten.“

 

BzStR Gröhler stellt dar, dass der Einsatz von Herbiziden verboten ist, der Einsatz von Pestiziden auf das geringste Maß zu begrenzen ist. Darüber hinaus scheint der maßvolle Einsatz von Pestiziden bei z.B. Pilzbefall von Obststräuchern in einem Kleingarten, der auf Fruchtziehung ausgelegt ist, für sinnvoll, wenn sonst durch Schädlingsbefall eine Fruchtziehung unmöglich wird und ggf. eine Ausbreitung nach sich zieht.

 

BV Centgraf spricht sich gegen die chemische Schädlingsbekämpfung aus und für die biologische oder mechanische.

 

BV Verrycken bekundet Sympathie für den Antrag der Grünen-Fraktion und spricht sich für die Einhaltung und Kontrolle der Regelungen aus. Er bittet, den Antrag zur Überarbeitung zu vertagen.

 

BV Lautsch spricht sich für die Überarbeitung des Antrages aus und für die Möglichkeit des Einsatzes von Pestiziden im Einzelfall.

 

BV Schmitt regt an, dass die B‘90/Die Grünen ggf. die Vertagung nutzen sollten, mit dem Bezirksverband der Kleingärtner das Gespräch zu suchen, vielleicht ist dort schon entsprechendes Informationsmaterial zur Problematik vorhanden. Des Weiteren bittet er, nicht alle Kleingärtner in den Generalverdacht des sinn- und maßlosen Einsatzes von Pestiziden zu stellen.

 

BV Centgraf nimmt die Anregung für Ausnahmeregelung des Einsatzes von Pestiziden auf und bittet um Vertagung.

 

Die Drucksache wird vertagt.

 

Der Ausschussvorsitzende kündigt an, die Drucksache in der Sitzung am 17. Juni 2009 erneut auf die TO zu setzen.

 


 

 
 

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