Auszug - Rahmenvereinbarungen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement BE: Herr BzStR Krüger
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Hr. BzStr Krüger erklärt, dass die ergänzende Dienstvereinbarung zum Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement endlich im Einvernehmen mit der Personalvertretung unter Dach und Fach gebracht worden sei. Das Papier sei einstimmig durch das Bezirksamt gegangen. Folgende drei Punkte seien darin enthalten:
Gesundheitsmanagement im Allgemeinen: das Kümmern um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Arbeitsschutz
Eingliederungsmanagement: Hier werden alle Betriebe nach SGB IX in die Pflicht genommen, Kolleginnen und Kollegen, die sechs Wochen am Stück oder verteilt auf das Jahr krankheitsbedingt fehlen, ein Rückkehrgespräch anzubieten. Für die Seite des Arbeitgebers sei es eine Pflicht, dieses Angebot zu machen, da im Gesetz so vorgegeben; seitens des Arbeitnehmers könne dieses Angebot angenommen oder aber abgelehnt werden. Das Rückkehrgespräch diene der/dem Beschäftigten als Unterstützung des Arbeitsgebers, um ihr/ihm Hilfestellungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel neue Sitzgelegenheiten, Arbeitszeitgestaltung, Präventionskurse etc. Man müsse es als Chance sehen und dürfe keinesfalls als belehrendes Gespräch angesehen werden. Am 29. Mai gebe es eine Dienstbesprechung mit allen Führungskräften zu diesem Thema. Die Büroleitungen seien an den Gesundheitstagen mit Ständen vertreten, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitere Erläuterungen zu geben.
Fr. Hansen (SPD-Fraktion) findet es eine gute Sache und bittet um Berichterstattung in einem dreiviertel Jahr. Sie möchte darüber hinaus wissen, wie es sich verhalte, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter dieses Rückkehrgespräch ablehne. Eine Vorladung beim Amtsarzt wäre doch dann die logische Konsequenz.
Hr. BzStr Krüger betont, dass es eine deutliche Trennung zwischen dem Eingliederungsmanagement und der Einleitung von Maßnahmen seitens der Dienststelle beim Verdacht auf unzurechtfertigendes Fernbleiben vom Dienst geben müsse. Hierzu gebe es eine klare Ansage an die einzelnen Fachabteilungen. Hr. BzStr Krüger macht nochmals deutlich, dass das Eingliederungsmanagement als Hilfestellung für den Arbeitnehmer zu sehen sei. Sollte sich eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Arbeitsleistung entziehen, würden selbstverständlich die sonst üblichen Schritte eingeleitet werden. Dies habe aber nichts mit dem Rückkehrgespräch zu tun.
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