Auszug - Fragen zum Umgang mit Haushaltsmitteln im Bereich der Bezirksbürgermeisterin  

 
 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 30.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1288/3 Fragen zum Umgang mit Haushaltsmitteln im Bereich der Bezirksbürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Schöne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte für das Bezirksamt die Große Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

Nicht in jeder Abteilung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine Innenrevision vorhanden. Lediglich für das Sozialamt ist die Innenrevision zwingend vorgesehen, bei allen anderen Ämtern bzw. Abteilungen kann die Einrichtung auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Innenrevision im Sozialamt hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Aktenbearbeitung zu prüfen und sicherzustellen, Rechtsgrundlage ist die Revisionsordnung der Aufgabenbereiche Soziales der Bezirksämter von Berlin und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vom 3. Juli 2001.

 

Die Abteilungsleiterin versuchte die Aufgaben der Innenrevision, ausgewiesen mit einer Stelle, auch auf die Aufgabenbereiche Gesundheit, Umwelt und Natur auszudehnen. Dies wurde jedoch von der Senatsverwaltung für Finanzen am 25. Mai 2007 abgelehnt. In der Abteilung Bau wurde die Revisionsstelle zum 1. Juni 2003 eingerichtet. Ihr Ziel ist es, Vorgänge und Arbeitsweisen innerhalb der Abteilung zu überprüfen, das rechtmäßige Verwaltungshandeln zu gewährleisten sowie Unregelmäßigkeiten festzustellen. In der Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport steht aufgrund der massiven Personaleinsparungen der letzten Jahre nach Weggang der langjährigen Revisorin zum 1. Oktober 2006 für die Revision lediglich eine Dienstkraft aus dem zentralen Servicebereich der Abteilung mit einem Stellenanteil von z. Z. 0,15 zur Verfügung.

 

In der Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ist im September 2007 eine Stelle, d. h. eine Person mit Revisionsaufgaben betraut worden. In der Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung sind seit September 2008 eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Stabes der Abteilungsleitung anteilig mit Aufgaben der Innenrevision betraut. In der Abteilung Finanzen und Kultur fallen Innenrevisionstätigkeiten nur im geringen Maße an. Formell ist eine Dienstkraft mit Tätigkeiten einer Innenrevision nicht beauftragt worden.

 

Die Frage nach der Kooperationsregelung zwischen Innenrevision und der Serviceeinheit Personal erschließt sich dem Bezirksamt nicht. Die vorhandenen Innenrevisionen haben jedenfalls keine Kooperationsregelung geschlossen.

 

Zu 3.

Ja, es wurden Verstöße festgestellt. Hierüber wurde der Rechnungsprüfungsausschuss unverzüglich und umfassend in den Sitzungen am 2. Dezember, 6. Januar, 3. Februar, 3. März und am 28. April informiert. Ebenso erfolgte eine Information des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung in den Sitzungen am 29. Januar, 26. Februar, 26. März und am 23. April.

 

Eine Darstellung bzw. Auflistung der Verstöße werde ich in einer öffentlichen Sitzung nicht vornehmen, da aufgrund des kleinen Personalkörpers der Abteilung Finanzen und Kultur sehr schnell Rückschlüsse auf die betroffene Person gezogen werden können.

 

Zu 4.

Die erste Konsequenz wurde am 27. November letzten Jahres gezogen. Es wurde die dezentrale Bewirtschaftung in der betroffenen Einrichtung sofort beendet und eine Mitteilung an den Rechnungshof nach Nr. 5 Ausführungsvorschrift § 9, Landeshaushaltsordnung gefertigt. Im Augenblick wird an einer lückenlosen Aufklärung gearbeitet, erst nach deren Abschluss sollte über weitere  Konsequenzen entschieden werden. Sollten mit der Frage dienstrechtliche Konsequenzen gemeint sein, sei der Hinweis mir gestattet, dass darüber die Serviceeinheit Personal dann zu entscheiden hat.

 
 

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