Auszug - Fragen zum Umgang mit Haushaltsmitteln im Bereich der Bezirksbürgermeisterin
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Zur
Beantwortung Frau BzBm’in Thiemen: Frau
Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte für das
Bezirksamt die Große Anfrage wie folgt: Zu 1. und
2. Nicht in
jeder Abteilung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine
Innenrevision vorhanden. Lediglich für das Sozialamt ist die Innenrevision
zwingend vorgesehen, bei allen anderen Ämtern bzw. Abteilungen kann die
Einrichtung auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Innenrevision im Sozialamt hat
die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Aktenbearbeitung zu prüfen und sicherzustellen,
Rechtsgrundlage ist die Revisionsordnung der Aufgabenbereiche Soziales der
Bezirksämter von Berlin und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vom 3.
Juli 2001. Die
Abteilungsleiterin versuchte die Aufgaben der Innenrevision, ausgewiesen mit
einer Stelle, auch auf die Aufgabenbereiche Gesundheit, Umwelt und Natur
auszudehnen. Dies wurde jedoch von der Senatsverwaltung für Finanzen am 25. Mai
2007 abgelehnt. In der Abteilung Bau wurde die Revisionsstelle zum 1. Juni 2003
eingerichtet. Ihr Ziel ist es, Vorgänge und Arbeitsweisen innerhalb der
Abteilung zu überprüfen, das rechtmäßige Verwaltungshandeln zu gewährleisten
sowie Unregelmäßigkeiten festzustellen. In der Abteilung Jugend, Familie,
Schule und Sport steht aufgrund der massiven Personaleinsparungen der letzten
Jahre nach Weggang der langjährigen Revisorin zum 1. Oktober 2006 für die
Revision lediglich eine Dienstkraft aus dem zentralen Servicebereich der
Abteilung mit einem Stellenanteil von z. Z. 0,15 zur Verfügung. In der
Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ist im September
2007 eine Stelle, d. h. eine Person mit Revisionsaufgaben betraut worden. In
der Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung sind seit
September 2008 eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Stabes der
Abteilungsleitung anteilig mit Aufgaben der Innenrevision betraut. In der
Abteilung Finanzen und Kultur fallen Innenrevisionstätigkeiten nur im geringen
Maße an. Formell ist eine Dienstkraft mit Tätigkeiten einer Innenrevision nicht
beauftragt worden. Die Frage
nach der Kooperationsregelung zwischen Innenrevision und der Serviceeinheit
Personal erschließt sich dem Bezirksamt nicht. Die vorhandenen Innenrevisionen
haben jedenfalls keine Kooperationsregelung geschlossen. Zu 3. Ja, es
wurden Verstöße festgestellt. Hierüber wurde der Rechnungsprüfungsausschuss
unverzüglich und umfassend in den Sitzungen am 2. Dezember, 6. Januar, 3.
Februar, 3. März und am 28. April informiert. Ebenso erfolgte eine Information
des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung in den Sitzungen am 29. Januar,
26. Februar, 26. März und am 23. April. Eine
Darstellung bzw. Auflistung der Verstöße werde ich in einer öffentlichen
Sitzung nicht vornehmen, da aufgrund des kleinen Personalkörpers der Abteilung
Finanzen und Kultur sehr schnell Rückschlüsse auf die betroffene Person gezogen
werden können. Zu 4. Die erste
Konsequenz wurde am 27. November letzten Jahres gezogen. Es wurde die
dezentrale Bewirtschaftung in der betroffenen Einrichtung sofort beendet und
eine Mitteilung an den Rechnungshof nach Nr. 5 Ausführungsvorschrift § 9,
Landeshaushaltsordnung gefertigt. Im Augenblick wird an einer lückenlosen
Aufklärung gearbeitet, erst nach deren Abschluss sollte über weitere Konsequenzen entschieden werden. Sollten mit
der Frage dienstrechtliche Konsequenzen gemeint sein, sei der Hinweis mir
gestattet, dass darüber die Serviceeinheit Personal dann zu entscheiden hat. |
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