Auszug - Fortbildungsprogramm 2009 des Bezirksamtes (Vorlage wurde am 11.03. verteilt)  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

Hr. BzStr Krüger verteilt das Fortbildungsprogramm 2009 und sagt dazu, dass man allein schon anhand der Dicke sehen könne, welchen Umfang dieses Programm habe.

Im Jahr 2008 nutzten 2.400 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter die Angebote.

2/3 der Schulungen hätten innerhalb des Hauses und 1/3 außerhalb des Hauses stattgefunden. Bei den Inhouse-Schulungen könne man jedoch besser auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehen.

Jede Schulung werde vorab mit den Dozenten besprochen und abgesegnet. Am Ende erfolge eine Auswertung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, damit die Qualität des Kurses eingeschätzt werden könne.

Die meisten Schulungen hätten vorgegebene Termine, aber es gebe auch optionale Termine. Dies komme daher, dass bei bestimmten Schulungen eine Mindestteilnehmerzahl zusammen kommen müsse.

Im Bereich des Gesundheitsmanagements habe der Bezirk eine Vorreiterrolle.

Da es sich bei der jetzigen Ausgabe schon um das 11. Verzeichnis handele, sei zu sehen, welchen Stellenwert die Fortbildung schon vor der Bezirksfusion in Charlottenburg hatte.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) fragt nach, wie viele Tage eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter an Schulungen teilnehmen dürfe. Ob dies durch Bildungsurlaub oder Sonderurlaub geregelt sei und ab wann eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter zu einer Schulung gehen müsse.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass Bildungsurlaub grundsätzlich nur bis zum Alter von 25 Jahren gewährt werde, ansonsten läge es im Bereich der politischen Bildung.

Die berufsbezogenen Fortbildungen seien aber unabhängig davon. Die Teilnahme sei immer freiwillig, außer es liege eine dringende dienstliche Notwendigkeit vor.

PC-Schulungen seien allerdings immer verpflichtend.

Das Anmeldeformular gehe immer über den Vorgesetzten und dieser entscheide, wie wichtig die Maßnahme sei (1- sehr dringendes konkretes dienstliches Interesse, 4-sonstiges Interesse). Die Fortbildung werde aber sehr stark gefördert und die Inhouse-Schulungen vorwiegend veranstaltet, da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halbtags arbeiten würden.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) fragt dazu weiter nach, ob also eine Teilnahme an einer Fortbildung vom Gutdünken der Vorgesetzten bzw. des Vorgesetzten abhinge.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass man es so sehen könne. Die Kurse zum Gesundheitsmanagment seien jedoch meist außerhalb der Dienstzeit oder könnten im Rahmen der DV-Flex genutzt werden. Und dienstrelevante Fortbildungen würden immer in der Dienstzeit stattfinden.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) stellt fest, dass das Fortbildungsprogramm vielfältige Angebote enthalte. Sie fragt nach, ob z.B. bei der Veranstaltung zum Thema Korruption ein Tag nicht zu wenig sei und ob Hr. BzStr Krüger im Juni/Juli berichten könne, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Kurs teilgenommen hätten.

Hr. BzStr Krüger entgegnet, dass sich die unterschiedliche Dauer einer Schulung immer nach dem Thema und dem Teilnehmerkreis richte. Zum Beispiel, ob es sich um ein Einführungsseminar handele, welches dann mit drei Tagen angesetzt werde oder ein Diskussionsforum, für welches ca. vier Stunden ausreichen würden. Bei „Standard-Seminaren“ reiche manchmal schon ein Tag, da dies meistens nur zur Verfestigung dienen würde.

Zum Thema Korruption sei man sich der Brisanz bewusst. Dadurch, dass aber viele Abteilungen über eine Innenrevision verfügen würden, sei dies jedoch damit schon weitestgehend abgedeckt. Ebenso habe man in 2008 einen Gefährdungsatlas für alle Abteilungen erarbeitet.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) fragt weiter nach, ob es auch spezielle Schulungen für das Wahlamt gebe.

Hr. BzStr Krüger antwortet daraufhin, dass es keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes gebe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden vorübergehend aus anderen Abteilungen abgezogen werden und aus dem ZeP zugeteilt. Dieses Jahr habe es auch Außeneinstellungen gegeben. Man sei aber mit der Senatsverwaltung für Inneres im Ringen, ein ständiges Wahlamt mit vier bis fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzurichten.

 

Fr. Furler-Zantop (SPD-Fraktion) findet es sehr mühsam, dass bei anstehenden Wahlen je nach Bedarfslage immer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „zusammen gesucht“ werden müssten.

Hr. BzStr Krüger ergänzt, dass man bei Bürgerbegehren in anderen Bezirken auch immer bei der Auszählung der notwendigen einzureichenden Unterschriften mit helfen müsse.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) berichtet, dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden mitbekommen habe, dass es des Öfteren Beschwerden über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebe.

Sie fragt nach, ob man diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. zu den Kursen 90 („Gewaltfreie Kommunikation“) und 91 („Kommunikation am Telefon“) zwingen könne.

Hr. BzStr antwortet dazu, dass man bei der Einführung der Bürgerämter ein gemeinsames Leitbild im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt habe, da es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den unterschiedlichsten Charakteren und verschiedenem Erfahrungshorizont gebe.

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die des Öfteren durch unbeherrschtes Auftreten auffallen würden, würde die Amtsleitung einen Hinweis auf diese Schulungen geben. Wenn dies nichts bringe, käme als nächste Stufe eine Disziplinarmaßnahme in Frage.

 

Hr. Wendt (Fraktion B´90/Grüne) fragt nach, ob die Kurse zum „AGG“ und „E-Government“ spärlich nachgefragt würden, da sie im Fortbildungsangebot ganz am Ende aufgeführt würden.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass zum AGG die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst einmal erkennen müssten, dass dahinter auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürger stehe. Deshalb gebe es alle halbe Jahre eine Bedarfsabfrage.

Zum Thema „E-Government“ habe man die Schulung drei Jahre angeboten ohne das es eine ausreichende Zahl an Anmeldungen gegeben hätte.  Deshalb wähle man auch hier den Weg der Bedarfsabfrage.


 

 
 

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