Auszug - Berufliche Förderung von Jugendlichen an der Schnittstelle zwischen SGB II und SGB VIII Thematisiert werden u. a. - Die Situation von Arbeitslosigkeit betroffener Jugendlicher unter 25 - Berufseinmündung/Ausbildung/Projekte und Maßnahmen für junge Menschen - Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung Erörterung und Diskussion mit Herrn Langguth, Gescäftsführer des JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
51. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Langguth – Geschäftsführer des JobCenters – begrüßt den Ausschuss in den Räumen des JobCenters und äußert einleitend sein Interesse an einem engen Kontakt zum Jugendamt

Herr Langguth – Geschäftsführer des JobCenters – begrüßt den Ausschuss in den Räumen des JobCenters und äußert einleitend sein Interesse an einem engen Kontakt zum Jugendamt.

 

Herr Voigt – im JobCenter unter anderem zuständig für den Bereich der unter 25-Jährigen – berichtet über die Situation der arbeitslosen Jugendlichen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Anlage 1).

 

Frau Köthe möchte wissen, was sich hinter den 60 Prozent junger Menschen verbirgt, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

 

Herr Langguth erläutert dazu, es handele sich dabei um Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften, die z.B. wegen Schulbesuchs, Elternschaft o.ä. derzeit nicht vermittelt werden können.

 

Frau Buschmeier äußert sich kritisch zur Regelung, die jungen Arbeitslosen an einem Tag pro Woche zum Schulbesuch zu verpflichten. Sie seien sehr unmotiviert und würden im Grunde nur die Zeit totschlagen.

 

Herr Langguth weist darauf hin, dass die jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf einen Schulabschluss haben und die Arbeitsverwaltung hier keinen Ermessensspielraum habe.

 

Herr Wendt fragt nach der Zukunft der JobCenter angesichts der aktuellen politischen und rechtlichen Diskussion.

 

Herr Langguth führt dazu aus, dass Berufsberatung und Arbeitsvermittlung vor allem Bundesaufgaben seien, während die Bereitstellung von Unterkunft und anderen Sozialleistungen in die Zuständigkeit der Kommunen fiele. Eine Mischverwaltung sei deshalb aus seiner Sicht weiterhin die beste Lösung.

 

Herr Naumann äußert sich positiv über das Engagement der Geschäftsführung und der leitenden Mitarbeiter/innen des JobCenters. Er möchte wissen, ob es häufig sich wiederholende Hilfekarrieren in Familien gibt.

 

Herr Langguth bestätigt dies. Alle Erfahrungen deuteten darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit und die Abhängigkeit von Transferleistungen in vielen Familien reproduziere. Zugleich zeige sich immer wieder, dass die Veränderungen von Lebensentwürfen und –perspektiven nur durch Gespräche und Hilfen, nicht aber durch Druck und Sanktionen zu erreichen sei. Eine wichtige Rolle spielten in diesem Zusammenhang die so genannten Eingliederungsvereinbarungen, die das JobCenter mit den jungen Menschen abschließt.

 

Herr Naumann fragt nach, ob für die geschilderten Aufgaben ausreichend Personal zur Verfügung stehe.

 

Herr Langguth erläutert dazu, dass dem JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf – wie allen anderen auch – Personal fehle. Man setze aber bewusst Schwerpunkte und habe deshalb den Bereich U25 bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Dabei handele es sich überwiegend um Sozialarbeiter/innen.

 

Frau Köthe bezweifelt, dass bei 700 MAE-Maßnahmen tatsächlich noch eine individuelle Betreuung möglich ist. Sie möchte wissen, ob ein junger Mensch unter 25 Jahren auch aus der gemeinsamen Wohnung der Bedarfsgemeinschaft ausziehen könne.

 

Herr Langguth teilt dazu mit, dass das Gesetz hier kaum Spielraum eröffne. Ausnahmen seien nur bei besonderen sozialen Problemen vorstellbar.

 

Herr Neuhoff dankt Herrn Langguth und Herrn Voigt für die ausführlichen Informationen.

 


 

 
 

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