Auszug - Berufliche Förderung von Jugendlichen an der Schnittstelle zwischen SGB II und SGB VIII Thematisiert werden u. a. - Die Situation von Arbeitslosigkeit betroffener Jugendlicher unter 25 - Berufseinmündung/Ausbildung/Projekte und Maßnahmen für junge Menschen - Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung Erörterung und Diskussion mit Herrn Langguth, Gescäftsführer des JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf
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Herr Langguth – Geschäftsführer des JobCenters
– begrüßt den Ausschuss in den Räumen des JobCenters und äußert
einleitend sein Interesse an einem engen Kontakt zum Jugendamt. Herr Voigt – im JobCenter unter anderem zuständig für den Bereich der unter
25-Jährigen – berichtet über die Situation der arbeitslosen Jugendlichen
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Anlage 1). Frau Köthe möchte wissen, was sich hinter den 60 Prozent junger Menschen verbirgt,
die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Herr Langguth erläutert dazu, es handele sich dabei um
Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften, die z.B. wegen Schulbesuchs, Elternschaft
o.ä. derzeit nicht vermittelt werden können. Frau Buschmeier äußert sich kritisch zur Regelung, die
jungen Arbeitslosen an einem Tag pro Woche zum Schulbesuch zu verpflichten. Sie
seien sehr unmotiviert und würden im Grunde nur die Zeit totschlagen. Herr Langguth weist darauf hin, dass die jungen Menschen
einen Rechtsanspruch auf einen Schulabschluss haben und die Arbeitsverwaltung
hier keinen Ermessensspielraum habe. Herr
Wendt fragt nach der Zukunft der
JobCenter angesichts der aktuellen politischen und rechtlichen Diskussion. Herr
Langguth führt dazu aus, dass
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung vor allem Bundesaufgaben seien, während
die Bereitstellung von Unterkunft und anderen Sozialleistungen in die
Zuständigkeit der Kommunen fiele. Eine Mischverwaltung sei deshalb aus seiner
Sicht weiterhin die beste Lösung. Herr
Naumann äußert sich positiv über das
Engagement der Geschäftsführung und der leitenden Mitarbeiter/innen des
JobCenters. Er möchte wissen, ob es häufig sich wiederholende Hilfekarrieren in
Familien gibt. Herr
Langguth bestätigt dies. Alle Erfahrungen
deuteten darauf hin, dass sich Arbeitslosigkeit und die Abhängigkeit von
Transferleistungen in vielen Familien reproduziere. Zugleich zeige sich immer
wieder, dass die Veränderungen von Lebensentwürfen und –perspektiven nur
durch Gespräche und Hilfen, nicht aber durch Druck und Sanktionen zu erreichen
sei. Eine wichtige Rolle spielten in diesem Zusammenhang die so genannten
Eingliederungsvereinbarungen, die das JobCenter mit den jungen Menschen
abschließt. Herr
Naumann fragt nach, ob für die geschilderten
Aufgaben ausreichend Personal zur Verfügung stehe. Herr
Langguth erläutert dazu, dass dem
JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf – wie allen anderen auch –
Personal fehle. Man setze aber bewusst Schwerpunkte und habe deshalb den
Bereich U25 bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Dabei handele es sich
überwiegend um Sozialarbeiter/innen. Frau
Köthe bezweifelt, dass bei 700
MAE-Maßnahmen tatsächlich noch eine individuelle Betreuung möglich ist. Sie
möchte wissen, ob ein junger Mensch unter 25 Jahren auch aus der gemeinsamen
Wohnung der Bedarfsgemeinschaft ausziehen könne. Herr
Langguth teilt dazu mit, dass das
Gesetz hier kaum Spielraum eröffne. Ausnahmen seien nur bei besonderen sozialen
Problemen vorstellbar. Herr
Neuhoff dankt Herrn Langguth und
Herrn Voigt für die ausführlichen Informationen. |
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