Auszug - Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung  

 
 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende eröffnet die 47

Der Vorsitzende eröffnet die 47. öffentliche Sitzung.

 

Der Ausschussvorsitzende verteilt den Textvorschlag für den Änderungsantrag zu Drs. 0943/3 „Antragsformular überprüfen!“ an die Fraktionen. BV Schmitt weist daraufhin, dass die BV-Vorsteherin entgegen der Verabredung aus dem letzten Bauausschuss leider nicht zu einem interfraktionellen Gespräch zur Erarbeitung eines Textvorschlages eingeladen hat, sondern dieser Textvorschlag ein Entwurf der BV-Vorsteherin ist. Er bittet für die CDU-Fraktion folgende Änderung aufzunehmen: entweder Links- und Rechtsextremismus im Text zu berücksichtigen oder nur von Extremismus zu sprechen. Die Beratung der Drucksache wird auf die nächste Bauausschusssitzung vertagt.

 

Eine Anwohnerin aus der Lentzesiedlung, Frau RA Delerue, hat eine Frage und wird als TOP 1a auf die TO gesetzt.

 

Der TOP 7, Drs. 1234/3 „Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Sanierungsplanungen einbeziehen“ wird vorgezogen.

 

 

zu TOP 1a                            Anwohnerin Lentzesiedlung, Frau RA Delerue

Frau Delerue berichtet, dass sie von mehreren Anwohner im Hinblick auf die Baumaßnahme in der Lentzesiedlung angesprochen worden ist, insbesondere auf die Zufahrtsituation des zu bebauenden Grundstücks über die Zopoter Straße. Sie fragt nach, weshalb hier eine Beteiligung der Anwohner vor Genehmigung der Baumaßnahme nicht stattgefunden habe. Sie und einige Anwohner und Eigentümer hätten nicht erwartet und erfahren, dass dieses Grundstück bebaut werden würde.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass die Baumaßnahme im 32. öffentlichen Stadtplanungsausschuss am 25.03.2009 der Öffentlichkeit und dem Ausschuss vorgestellt worden ist. Eine Beteiligung der Anwohner und Bürger muss hier nicht stattfinden, da es sich nicht um ein Bebauungsplanverfahren handelt. Er sowie der Ausschuss haben bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme Wert darauf gelegt, dass das zu bebauende Grundstück während der Baumaßnahme über mehrere Seiten erschlossen wird, um den Bauverkehr nicht über eine einzelne Straße abwickeln zu müssen. Die Baumaßnahme ist denkmalrechtlich geprüft worden.

 


 

 
 

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