Auszug - Beschlussfassung über die Anerkennung des Vereins "Mit allen Sinnen lernen e. V." als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII i.V.m. § 40 (1) AG KJHG  

 
 
49.Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Vorlage der Verwaltung (7/-/5):

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Vorlage der Verwaltung (7/-/5):

 

Der Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e.V.’ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. Die Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten, einen Anerkennungsbescheid zu erstellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der 48. Sitzung am 24.02.2009 festgestellt, dass der Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e.V.’ die in § 75 Abs. 1 genannten Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt:

 

·         Er ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig,

·         er verfolgt gemeinnützige Ziele,

·         er lässt erwarten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und

·         bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

 

 


 

 
 

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