Die Verwaltung erklärt, dass im Regelfall die Schulleitung den Bedarf
gegenüber dem Schulträger geltend macht
Die Verwaltung erklärt,
dass im Regelfall die Schulleitung den Bedarf gegenüber dem Schulträger geltend
macht. Erforderliches Mobiliar wird aus dem jeweiligen Schulbudget beschafft.
Auch für die Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule liegen Mobiliar- und
Ausstattungsbestellungen vor. Der Schulträger erklärt sich bereit, dem
nachzugehen.
Der Antrag wird daraufhin
zunächst zurückgestellt.