Auszug - Annahme der Niederschrift der 30. Sitzung  

 
 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Centgraf erklärt, sie habe in ihren Aufzeichnungen notiert, dass BzStR Gröhler erklärt habe, ihm sei der Erwerber des Grundstücks Keplerstraße unbekannt

BV Centgraf erklärt, sie habe in ihren Aufzeichnungen notiert, dass BzStR Gröhler erklärt habe, ihm sei der Erwerber des Grundstücks Keplerstraße unbekannt.

 

BV Dittberner erklärt, er habe sich dieses ebenfalls notiert.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass er die Aussage bestätigen kann. Ihm war der Erwerber zum Zeitpunkt der 30. Sitzung des Bauausschusses nicht bekannt.

 

Der Ausschussvorsitzende empfindet den Umfang des Protokolls zu TOP 3a unverhältnismäßig im Vergleich zum Gesamtprotokoll und fragt, ob nicht mehr Rohmaterial vorhanden ist.

BzStR Gröhler verneint dies und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Protokollen um Ergebnisprotokolle und nicht um Wortprotokolle handelt. Sofern der Ausschuss den Wunsch eines Wortprotokolls über die Sitzungen hat, ist es möglich, die Sitzungen mithilfe von Tonbandaufnahmen aufzeichnen zu lassen.

 

BV Verrycken bittet um eine zeitnahe Fertigung der Ausschussprotokolle und erklärt, dass keine Wortprotokolle erwartet werden.

 

Der Ausschussvorsitzende spricht sich ebenfalls für die zeitnahe Fertigung von Protokollen aus und erklärt, dass das zeitnahe Schreiben von Protokollen letztlich nur eine Frage der Prioritätensetzung der Verwaltung sei.

 

Die Niederschrift der 30. Sitzung wird mit folgender Ergänzung zu TOP 3a “Verkauf eines Grundstücks Mierendorffplatz” angenommen:

“BzStR Gröhler hat zur 30. Bauausschusssitzung am 07.05.2009 keine Kenntnis über den Käufer des Grundstücks.”

 

 

BV Centgraf erklärt, sie habe in ihren Aufzeichnungen notiert, dass BzStR Gröhler erklärt habe, ihm sei der Erwerber des Grundstücks Keplerstraße unbekannt

 

 
 

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