Auszug - Tätigkeitsbericht der Abteilung Bauwesen für das Jahr 2007
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BV Lobo bittet darum, die jeweiligen Summen für die Ausschreibungsarten zu benennen. Nachtrag zum Protokoll: - freihändige Vergabe = ab 500 Euro (VOB/VOL) - beschränkte Ausschreibung = ab 5.000 Euro (VOB) / ab 7.500 Euro (VOL) - öffentl. Ausschreibung = ab 100.000 Euro (VOB) / ab 25.000 Euro (VOL) - europaweite Ausschreibung = 5.278.000 Euro (VOB) / 211.000 Euro (VOL)
BV Lobo fragt in diesem Zusammenhag nach den Vorgaben für Ausschreibungen im Rahmen von K II.
BzStR Gröhler führt aus, dass gemäß Schreiben von Sen Stadt befristet bis 31.12.2010 für alle Ausschreibungen folgende Ausschreibungsgrenzen gelten: freihändige Vergabe bis 100.000 Euro, beschränkte Ausschreibung bis zu 1 Mio. Euro. Er erläutert, dass diese Regelung nur ausnahmsweise im Einzelfall und unter Begleitung der zentralen Vergabestelle genutzt werden soll.
BV Schwarzenauer fragt · wie viele von den gerichtlichen Verfahren gewonnen und verloren worden sind: Nachtrag zum Protokoll: von 28 gerichtl. Verfahren ist eines durch Stattgabe der Klage verloren worden.
· wie viele Ersatz-/Neupflanzungen es gegenüber Fällungen gegeben hat: BzStR Gröhler führt aus, dass es jährlich mehr Fällungen als Ersatz- bzw. Neupflanzungen gibt, was sich zum einen hauptsächlich in dem nicht auskömmlichen Grünetat, zum anderen in der teilweise zu engen Pflanzung von Straßenbäumen zu Zeiten West-Berlins begründet. Jährlich fällt das Grünflächenamt ca. 300 Bäume (ausschließlich aus Verkehrssicherungsgründen)
· ob die Umstellung auf Windows XP abgeschlossen ist: Nachtrag zum Protokoll: Sofern die in den Fachbereichen eingesetzten Fachverfahren eine Umstellung auf Windows XP ermöglichen, ist diese bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen.
· weshalb wird nicht Windows Vista verwendet: Nachtrag zum Protokoll: Die technischen Rahmenbedingungen werden von den zahlreichen Fachverfahren in den Abteilungen diktiert. Dem FB IT ist kein Fachverfahren bekannt, dass bereits auf die VISTA-Technologie zurückgreift und damit kompatibel ist. Darüber hinaus wird auf den Auflagenbeschluss des Senats zum verstärkten Einsatz von Open-Source-Produkten verwiesen.
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