Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz DS-Nr. 320/3 Fortsetzung der Berichterstattung zur Stellenbesetzung im Regionalen sozialpädagogischen Dienst/RSD durch die Verwaltung  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann verweist auf die Vorlage zur Kenntnisnahme Nr

Herr Naumann verweist auf die Vorlage zur Kenntnisnahme Nr. 2074/3, in deren Folge JHA und BVV klare Forderungen zur Personalausstattung im RSD beschlossen haben. Seit dem letzten Zwischenbericht zu diesem Thema sei man ein gutes Stück vorangekommen, auch wenn das Ziel noch nicht erreicht sei.

 

Frau von Pirani erinnert daran, dass JHA und BVV im Jahr 2007 eine Personalausstattung im RSD im Umfang von 53 Vollzeitstellen gefordert hatten, wobei dieses Personal real vorhanden, qualifiziert und voll einsetzbar sein sollte. Seither habe der Personalbedarf durch die erhöhten Anforderungen im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz und der sozialräumlichen Netzwerkarbeit noch zugenommen.

Im ersten Zwischenbericht im Januar 2008 wurde berichtet, dass etwa 49 Stellen besetzt waren, davon etwa zwei nur befristet. Darin enthalten waren aber ein Krankenstand von durchschnittlich 10 Prozent sowie einige Mitarbeiter/innen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht voll belastbar waren. Im Ergebnis war das Jugendamt deutlich entfernt von der Personalausstattung, die JHA und BVV gefordert hatten.

Seither hat sich die Zahl der Stellen in diesem Aufgabenbereich erhöht:

  • 2 Stellen sind für die Koordination Kinderschutz neu eingerichtet worden,
  • 1,5 Stellen sind durch die Einrichtung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe zusätzlich in den RSD verlagert worden,
  • 1 Stelle ist aus dem Overhead der Abteilung in das Jugendamt zurückverlagert worden und
  • 2 Stellen sind aus anderen Aufgabenbereichen des Jugendamtes verlagert worden.

Damit stehen für den RSD nunmehr 59,5 Stellen zur Verfügung, davon sind z.Zt. 4,5 Stellen unbesetzt.

Der Krankenstand betrug am 1. Februar 2009 ca. 6 %; allerdings sind 2 Stellen schon seit Anfang 2008 aus Krankheitsgründen vakant. Außerdem sind nach wie vor einige Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Gründen nicht voll belastbar und einsetzbar, was auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht auszugleichen ist. Auch eine Umsetzung in andere Arbeitsbereiche ist aufgrund der restriktiven Stellenwirtschaft nicht möglich. Trotzdem gilt es zunächst positiv zu konstatieren, dass bei Abgängen im Umfang von ca. 5,5 Stellen Besetzungen im Umfang von 11,5 Stellen möglich waren.

Dem gegenüber stehen allerdings erhebliche Mehrbelastungen für den RSD, die einen höheren Personalbedarf nach sich ziehen (Anlage 2):

  • Die Zahl der Erziehungshilfen ist von 1.032 im Jahr 2006 auf 1.255 im Jahr 2008 angestiegen.
  • Die Zahl der Gerichtsanfragen einschließlich der Anträge ist von 620 im Jahr 2006 auf 890 im Jahr 2008 gestiegen.
  • Die Zahl der Meldungen hat sich von 160 im Jahr 2006 auf 323 im Jahr 2008 mehr als verdoppelt.
  • Gleichzeitig gelten durch das Netzwerk Kinderschutz höhere Bearbeitungsstandards für diese Meldungen: unverzüglicher Hausbesuch zu zweit, umfangreiche Dokumentationspflichten.
  • Die Rahmenbedingungen für Familien haben sich insgesamt verschlechtert, so dass sich der RSD immer weniger auf Ressourcen im familiären Umfeld stützen kann.
  • Die Armut in Familien nimmt ebenso zu wie die Zahl der Familien mit psychisch- oder suchtkranken Eltern.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Fazit:

 

Stichtag

Stellen

davon besetzt

davon unbesetzt

Abgänge

Zugänge

01.02.07

53

47

6

----

----

01.02.08

53

49

4

2,0

4,0

01.02.09

59,5

55

4,5

5,5

11,5

 

Frau Klose greift den Hinweis auf das nicht oder nicht voll einsetzbare Personal auf. Hier stelle sich die Frage, wie damit auf die Dauer umzugehen sei.

 

 

Frau von Pirani führt dazu aus, dass es sich zumeist um Beamtinnen und Beamte handelt, die auch bei langen Erkrankungen vom Bezirk weiter zu finanzieren sind. Zudem gebe es keine Vertretungsmittel. Leider sei auch das Tarifrecht wenig flexibel.

 

Herr Göpel äußert sich erfreut, dass doch eine Reihe von Stellenbesetzungen möglich waren und hofft, dass auch für die verbleibenden 4,5 Stellen bald Lösungen gefunden werden. Wichtig sei, sich mit den geschilderten Mehrbelastungen auch inhaltlich zu befassen, mit der Frage also, was eigentlich in den Familien los ist.

 

Herr Dr. Fest rät, bei Dauerkranken zeitnah eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen. Außerdem möchte er wissen, was sich hinter der Formulierung “die Rahmenbedingungen haben sich verschlechtert” verbirgt.

 

Herr Naumann führt aus, dass gesamtgesellschaftlich betrachtet der Unterstützungsbedarf für eine gelingende Elternschaft spürbar zugenommen hat und dies keineswegs nur bei Hartz-IV-Empfängern der Fall sei.

 

Herr Dr. Fest hält den Verweis auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für zu pauschal. Man müsse klarstellen, dass Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind und bleiben.

 

Frau von Pirani macht deutlich, dass zunehmend auch besser gestellte Eltern Betreuungsaufgaben auf den Staat übertragen wollen. Zudem sei zu beobachten, dass die Zahl der stationären Hilfen wieder ansteigt.

 

Herr Neuhoff äußert sich abschließend zufrieden über die geschilderte Entwicklung. Es habe sich offensichtlich positiv ausgewirkt, dass der Haushaltsausschuss und die BVV den Empfehlungen des JHA gefolgt sind. Er dankt der Verwaltung für den informativen Bericht.

 


 

 
 

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