Auszug - Vorstellung des Vereins "Mit allen Sinnen lernen e. V." (Die vorzeitige Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird ersucht)
Herr Neuhoff begrüßt Frau Bärtels und Frau Hoffmann vom
Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e.V.’. Der Verein hat die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt, worüber in der
nächsten Sitzung entschieden werden soll. Frau Hoffmann berichtet, dass Verein ‚Mit allen
Sinnen lernen e.V.’ im Jahr 2005 gegründet wurde und das Ziel verfolgt,
neue und kreative Lern- und Erfahrungswelten für Kinder zu entwickeln. Mobile
Ausstellungen, Materialienkoffer und Workshops zu unterschiedlichen Themen
sollen das Lernen mit allen Sinnen für möglichst viele Kinder erfahrbar machen.
Langfristiges Ziel des Vereins ist die Gründung eines Kindermuseums mit dem
Schwerpunkt Frühförderung im Bezirk. In den Jahren 2007 und 2008 war der Verein
an der Herstellung von 2 Kinderkunstausstellungen in der Kindergalerie Berlin
beteiligt und hat selbst ein großes, von der Aktion Mensch gefördertes
Ausstellungsprojekt zum Thema ‚Vielfalt/Diversity’ durchgeführt.
Die mit Kindern im Alter von 2-12 Jahren aus Charlottenburg-Wilmersdorf
entwickelte Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft der
Bundesfamilienministerin und wird seither in vielen deutschen Städten gezeigt.
Ein großer Erfolg sind die mit Kindern entwickelten Trickfilme zum Thema
Ausgrenzung/Toleranz sowie die Materialienkoffer für Kindertagesstätten und
Grundschulen zum Thema Vielfalt. Eine gute Zusammenarbeit hat sich in den
letzten beiden Jahren vor allem mit der Judith-Kerr- und der
Nelson-Mandela-Schule sowie einer Reihe von Kitas entwickelt. Frau Köthe möchte wissen, woher die Kinder kommen, die sich an den Aktivitäten des
Vereins beteiligen. Frau Hoffmann führt dazu aus, dass die Kinder bisher
ausschließlich über die kooperierenden Schulen und Kindertagesstätten
angesprochen werden. Herr Dr. Fest fragt, warum man nicht Schulen wie die
Nehring- oder die Helmuth-James-v.-Moltke-Grundschule einbezieht, die einem
schwierigeren sozialen Umfeld liegen. Herr Tillinger fragt ebenfalls nach Möglichkeiten, die
Arbeit in Problemgebiete hinein auszudehnen. Frau Hoffmann teilt dazu mit, dass die
Nehring-Grundschule vor geraumer Zeit bereits angesprochen wurde, aber kein
Interesse an einer Kooperation hatte. Man müsse aber auch bedenken, dass die
Arbeit des Vereins noch im Aufbau sei, und man ständig nach neuen
Ansprechpartnern Ausschau halte. Frau Jaworski fragt nach der Struktur und der Zielsetzung
des Vereins. Frau Hoffmann verweist dazu auf die verteilte Satzung
(Anlage 1). Langfristiges Ziel sei weiterhin der Aufbau eines
mitmachorientierten Kindermuseums. Bis dahin konzentriert sich die Arbeit
flexibel auf Angebote im Bereich der Kinderkultur. Frau Köthe möchte wissen, ob sich die Arbeit des Vereins eher auf Berlin oder auf
den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf orientiert. Herr Göpel ergänzt, dass in der Satzung von einem geplanten Kindermuseum in Berlin
die Rede ist und nicht von Charlottenburg-Wilmersdorf. Möglicherweise sei damit
nicht der Bezirk, sondern das Landesjugendamt zuständig für die Anerkennung als
freier Träger. Frau Hoffmann führt dazu aus, dass der Verein seinen Sitz
bewusst in Charlottenburg-Wilmersdorf gewählt habe und auch das geplante
Kindermuseum hier eingerichtet werden soll. Herr Wolfframm ergänzt dazu, dass das AGKJHG die
Zuständigkeit für die Anerkennung am bezirklichen oder überbezirklichen
Tätigkeitsschwerpunkt des Trägers festmacht. Da der Verein ‚Mit allen
Sinnen lernen’ seinen Tätigkeitsschwerpunkt bisher eindeutig in
Charlottenburg-Wilmersdorf hat, sei der Bezirk auch für die Anerkennung
zuständig. Eine Abfrage in allen Bezirken und bei der Senatsjugendverwaltung
nach evtl. Hinweisen im Zusammenhang mit der geplanten Anerkennung hat
keinerlei Einwände erbracht, auch nicht hinsichtlich der Zuständigkeit unseres
Bezirks für die Anerkennung. Abschließend teilt er mit, dass Unterlagen wie der
Vereinsregisterauszug und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das
Finanzamt für Körperschaften bereits vorliegen. Herr Neuhoff benennt nunmehr die Bedingungen, an die
eine Anerkennung geknüpft ist: § 75 Abs. 1 SGB VIII legt fest, dass Träger
anerkannt werden können, wenn sie 1.
auf dem
Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2.
gemeinnützige
Ziele verfolgen, 3.
aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande sind, und 4.
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Ein Meinungsbild ergibt, dass der
Jugendhilfeausschuss beim Verein ‚Mit allen Sinnen lernen’ diese
Voraussetzungen als erfüllt ansieht. Herr Neuhoff bittet die Verwaltung, auf dieser Grundlage
für die kommende Sitzung eine Beschlussvorlage zur Anerkennung des Trägers
vorzubereiten. |
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