Auszug - Vorstellung des Vereins "Mit allen Sinnen lernen e. V." (Die vorzeitige Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird ersucht)  

 
 
48. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhoff begrüßt Frau Bärtels und Frau Hoffmann vom Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e

Herr Neuhoff begrüßt Frau Bärtels und Frau Hoffmann vom Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e.V.’. Der Verein hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt, worüber in der nächsten Sitzung entschieden werden soll.

 

Frau Hoffmann berichtet, dass Verein ‚Mit allen Sinnen lernen e.V.’ im Jahr 2005 gegründet wurde und das Ziel verfolgt, neue und kreative Lern- und Erfahrungswelten für Kinder zu entwickeln. Mobile Ausstellungen, Materialienkoffer und Workshops zu unterschiedlichen Themen sollen das Lernen mit allen Sinnen für möglichst viele Kinder erfahrbar machen. Langfristiges Ziel des Vereins ist die Gründung eines Kindermuseums mit dem Schwerpunkt Frühförderung im Bezirk. In den Jahren 2007 und 2008 war der Verein an der Herstellung von 2 Kinderkunstausstellungen in der Kindergalerie Berlin beteiligt und hat selbst ein großes, von der Aktion Mensch gefördertes Ausstellungsprojekt zum Thema ‚Vielfalt/Diversity’ durchgeführt. Die mit Kindern im Alter von 2-12 Jahren aus Charlottenburg-Wilmersdorf entwickelte Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft der Bundesfamilienministerin und wird seither in vielen deutschen Städten gezeigt. Ein großer Erfolg sind die mit Kindern entwickelten Trickfilme zum Thema Ausgrenzung/Toleranz sowie die Materialienkoffer für Kindertagesstätten und Grundschulen zum Thema Vielfalt. Eine gute Zusammenarbeit hat sich in den letzten beiden Jahren vor allem mit der Judith-Kerr- und der Nelson-Mandela-Schule sowie einer Reihe von Kitas entwickelt.

 

Frau Köthe möchte wissen, woher die Kinder kommen, die sich an den Aktivitäten des Vereins beteiligen.

 

Frau Hoffmann führt dazu aus, dass die Kinder bisher ausschließlich über die kooperierenden Schulen und Kindertagesstätten angesprochen werden.

 

Herr Dr. Fest fragt, warum man nicht Schulen wie die Nehring- oder die Helmuth-James-v.-Moltke-Grundschule einbezieht, die einem schwierigeren sozialen Umfeld liegen.

 

Herr Tillinger fragt ebenfalls nach Möglichkeiten, die Arbeit in Problemgebiete hinein auszudehnen.

 

Frau Hoffmann teilt dazu mit, dass die Nehring-Grundschule vor geraumer Zeit bereits angesprochen wurde, aber kein Interesse an einer Kooperation hatte. Man müsse aber auch bedenken, dass die Arbeit des Vereins noch im Aufbau sei, und man ständig nach neuen Ansprechpartnern Ausschau halte.

 

Frau Jaworski fragt nach der Struktur und der Zielsetzung des Vereins.

 

Frau Hoffmann verweist dazu auf die verteilte Satzung (Anlage 1). Langfristiges Ziel sei weiterhin der Aufbau eines mitmachorientierten Kindermuseums. Bis dahin konzentriert sich die Arbeit flexibel auf Angebote im Bereich der Kinderkultur.

 

Frau Köthe möchte wissen, ob sich die Arbeit des Vereins eher auf Berlin oder auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf orientiert.

 

Herr Göpel ergänzt, dass in der Satzung von einem geplanten Kindermuseum in Berlin die Rede ist und nicht von Charlottenburg-Wilmersdorf. Möglicherweise sei damit nicht der Bezirk, sondern das Landesjugendamt zuständig für die Anerkennung als freier Träger.

 

Frau Hoffmann führt dazu aus, dass der Verein seinen Sitz bewusst in Charlottenburg-Wilmersdorf gewählt habe und auch das geplante Kindermuseum hier eingerichtet werden soll.

 

Herr Wolfframm ergänzt dazu, dass das AGKJHG die Zuständigkeit für die Anerkennung am bezirklichen oder überbezirklichen Tätigkeitsschwerpunkt des Trägers festmacht. Da der Verein ‚Mit allen Sinnen lernen’ seinen Tätigkeitsschwerpunkt bisher eindeutig in Charlottenburg-Wilmersdorf hat, sei der Bezirk auch für die Anerkennung zuständig. Eine Abfrage in allen Bezirken und bei der Senatsjugendverwaltung nach evtl. Hinweisen im Zusammenhang mit der geplanten Anerkennung hat keinerlei Einwände erbracht, auch nicht hinsichtlich der Zuständigkeit unseres Bezirks für die Anerkennung. Abschließend teilt er mit, dass Unterlagen wie der Vereinsregisterauszug und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaften bereits vorliegen.

 

Herr Neuhoff benennt nunmehr die Bedingungen, an die eine Anerkennung geknüpft ist:

§ 75 Abs. 1 SGB VIII legt fest, dass Träger anerkannt werden können, wenn sie

1.      auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2.      gemeinnützige Ziele verfolgen,

3.      aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4.      die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Ein Meinungsbild ergibt, dass der Jugendhilfeausschuss beim Verein ‚Mit allen Sinnen lernen’ diese Voraussetzungen als erfüllt ansieht.

 

Herr Neuhoff bittet die Verwaltung, auf dieser Grundlage für die kommende Sitzung eine Beschlussvorlage zur Anerkennung des Trägers vorzubereiten.

 

 


 

 
 

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