Auszug - Bundeswehr-Gelöbnis vor dem Schloss Charlottenburg
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BV Schmitt begründet den Antrag und sieht diesen als Angebot an die Bundeswehr als Alternative bei Absagen für Gelöbnisse auf dem Platz der Republik. BV Dittner bittet zu bedenken, dass Veranstaltungen wie diese erhebliche Kosten verursachen und weiträumige Absperrungen der Gegend notwendig machen. Sie sieht die Örtlichkeit als nicht geeignet an. BzStR Gröhler erinnert, dass das 1. Gelöbnis nach der Wiedervereinigung am Schloss Charlottenburg stattgefunden hat. BV Schmitt weist im Hinblick auf den Redebeitrag von BV Dittner darauf hin, dass die entstehenden Kosten im Zusammenhang mit Gelöbnissen von der Bundeswehr, nicht vom Bezirk, getragen werden. BV Lobo spricht sich gegen das offensive Herantragen des Angebots an die Bundeswehr aus und präferiert eine Prüfung bei Nachfrage. BV Schwarzenauer spricht sich für die Ablehnung des Antrags aus. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung an die BVV: Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften
und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache wird abgelehnt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, der
Bundeswehr vorzuschlagen, gemeinsam mit dem Bezirk und der Stiftung Schlösser
und Gärten eine Gelöbniszeremonie vor dem Schloss Charlottenburg für das Jahr
2009 zu planen und durchzuführen. Der BVV ist bis zum 30. September 2008
zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 4 dagegen: 11
Enthaltung: 0 |
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