Auszug - KJP-Potenziale besser erschließen
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Herr Wuttig berichtet, dass der Beirat den
Antrag nach intensiver Beratung für zustimmungsfähig hält. Auch das KJP habe
bereits Zustimmung signalisiert. Der Antrag sollte mit kleineren Änderungen auf
den aktuellen Stand gebracht werden. Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei. Herr Wendt teilt mit, dass auch die Fraktion
B’90/Grüne dem Antrag beitritt. Herr Prof. Dr. Dittberner äußert sich ebenfalls zustimmend
zum Antrag. Frau Klose signalisiert für ihre Fraktion
Zustimmung zum Antrag, stellt aber zugleich den Vorschlag zur Diskussion, in
einem zusätzlichen Punkt 6 dem Beirat freizustellen, weitere Personen in den
Beirat zu berufen, um zusätzliche Sachkompetenz zu ermöglichen. Herr Naumann weist darauf hin, dass dieses
Anliegen im vorliegenden Antrag eher nicht gut unterzubringen sei, da dieser
auf die Wahlperiode des KJP zielt und nicht auf die Zusammensetzung des
Beirats. Zudem müsse bedacht werden, dass der Beirat die Verknüpfung zwischen
BVV und KJP darstelle und eine Öffnung für Externe eine substantielle
Veränderung bedeute. Frau Klose schlägt daraufhin vor, dass über
ihren Vorschlag zunächst im Beirat gesprochen werden soll. Ggf. gebe es danach
einen Antrag zu diesem Thema. Der Antrag Drs.Nr. 0972/3 wird in
geänderter Form zur Abstimmung gestellt. Die Änderungen werden von der
antragstellenden Fraktion übernommen. Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das „Eckpunktepapier des Kinder-
und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf“ vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln: 1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009 neu zu wählende
Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt. 2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der
Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die
Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden
Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die Auswahl erfolgt
durch Losentscheid. 3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon
unberührt. 4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP. 5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits
gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die
zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt. In dieser Form einstimmig
beschlossen (14/-/-). Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Geschäftsordnung, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck- punktepapier des Kinder- und
Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln: 1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009
neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt. 2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der
Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch
aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen
zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die
Auswahl erfolgt durch Losentscheid. 3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen
bleiben hiervon unberührt. 4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP. 5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell
bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden,
die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht,
abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck- punktepapier des Kinder- und
Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006
(Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln: 1.
Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2008
neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt. 2.
Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der
Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch
aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen
zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. 3.
Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen
bleiben hiervon unberührt. 4.
Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP. 5.
Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell
bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden,
die zukünftig in ungeraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2009 im Amt. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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