Auszug - KJP-Potenziale besser erschließen  

 
 
46. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0972/3 KJP-Potenziale besser erschließen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Riedel/Tazegül 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wuttig berichtet, dass der Beirat den Antrag nach intensiver Beratung für zustimmungsfähig hält

Herr Wuttig berichtet, dass der Beirat den Antrag nach intensiver Beratung für zustimmungsfähig hält. Auch das KJP habe bereits Zustimmung signalisiert. Der Antrag sollte mit kleineren Änderungen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die SPD-Fraktion tritt dem Antrag bei.

 

Herr Wendt teilt mit, dass auch die Fraktion B’90/Grüne dem Antrag beitritt.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner äußert sich ebenfalls zustimmend zum Antrag.

 

Frau Klose signalisiert für ihre Fraktion Zustimmung zum Antrag, stellt aber zugleich den Vorschlag zur Diskussion, in einem zusätzlichen Punkt 6 dem Beirat freizustellen, weitere Personen in den Beirat zu berufen, um zusätzliche Sachkompetenz zu ermöglichen.

 

Herr Naumann weist darauf hin, dass dieses Anliegen im vorliegenden Antrag eher nicht gut unterzubringen sei, da dieser auf die Wahlperiode des KJP zielt und nicht auf die Zusammensetzung des Beirats. Zudem müsse bedacht werden, dass der Beirat die Verknüpfung zwischen BVV und KJP darstelle und eine Öffnung für Externe eine substantielle Veränderung bedeute.

 

Frau Klose schlägt daraufhin vor, dass über ihren Vorschlag zunächst im Beirat gesprochen werden soll. Ggf. gebe es danach einen Antrag zu diesem Thema.

 

Der Antrag Drs.Nr. 0972/3 wird in geänderter Form zur Abstimmung gestellt. Die Änderungen werden von der antragstellenden Fraktion übernommen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das „Eckpunktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf“ vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.      Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.      Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die Auswahl erfolgt durch Losentscheid.

3.      Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.      Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.      Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt.

 

In dieser Form einstimmig beschlossen (14/-/-).

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Geschäftsordnung,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-

punktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.      Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2009 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.      Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren. Die Auswahl erfolgt durch Losentscheid.

3.      Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.      Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.      Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in geraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2010 im Amt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, abweichend vom Beschluss der BVV über das “Eck-

punktepapier des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” vom 22. Juni 2006 (Drucksache 1996/2) die Wahlperioden des KJP wie folgt neu zu regeln:

 

1.      Die Wahlperiode wird mit Wirkung für das im Herbst 2008 neu zu wählende Kinder- und Jugendparlament auf zwei Jahre festgelegt.

2.      Jeweils etwa 50 Prozent der Grundschulen, der Oberschulen und der Jugendfreizeiteinrichtungen – ungefähr paritätisch aufgeteilt auf die Stadtteile Charlottenburg und Wilmersdorf – wählen zukünftig in geraden Jahren, die übrigen Einrichtungen in ungeraden Jahren.

3.      Ab- und/oder Nachwahlen in einzelnen Einrichtungen bleiben hiervon unberührt.

4.      Die Umsetzung obliegt der Geschäftsstelle des KJP.

5.      Zur Realisierung dieser Neuregelung bleiben die aktuell bereits gewählten Mitglieder des KJP, die aus Einrichtungen entsandt wurden, die zukünftig in ungeraden Jahren wählen, bis zur Neuwahl im Jahr 2009 im Amt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig          dagegen:               Enthaltung:

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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