Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzBmin Fr

BzBmin Fr. Thiemen berichtet über das vorliegende Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 und stellt den vom Bezirksamt einvernehmlich gebilligten Entwurf der bezirklichen Terminplanung zur Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans vor. Sie berichtet über ihre Bemühungen, zu einer veränderten Terminplanung zu kommen, die der Finanzsenator abgelehnt hat.

Der Entwurf des Terminplans soll dem Protokoll beigelegt werden.

BzBmin Fr. Thiemen informiert über das 50 Mio.-Programm für die Schulen, die nach den  Modalitäten des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms auf die Bezirke verteilt werden sollen. Dies bedeutet, dass 70% auf die Bezirke und 30% auf die Hauptverwaltung entfallen. Die Verteilung erfolgt anhand der Schülerzahlen. Für den Bezirk  Charlottenburg-Wilmersdorf werden es voraussichtlich rd. 3 Mio. EUR sein. Sie verweist auch auf die Pressenachrichten hierzu und berichtet, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht jammert und die Mittel auch ausgeben wird.

BD Hr. Herz fragt nach, ob schon bekannt sei, was der Bezirk aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung erhalten wird.

BzBmin Fr. Thiemen verneint dies und verweist darauf, dass dazu die Informationen des Landes abgewartet werden müssen.

BV Fr. Centgraf hätte sich mehr Mittel für Grün aus dem Konjunkturprogramm gewünscht.

BD Hr. Skrodzki berichtet über die Anhebung der Schwellenwerte für Ausschreibungen und fragt nach, ob sich die Änderung positiv auf die Ausschreibungen des Bezirks auswirkt.

BzBmin Fr. Thiemen kann hierzu noch keine Aussage treffen und ist der Auffassung, dass zunächst einmal eine offizielle Änderung des Vergaberechts – auch auf Landesebene – erfolgen müsste.

 

BzBmin Fr

 

 
 

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