Auszug - Keine Kleingärten zugunsten einer sinnlosen Durchwegung opfern
Der
Antrag wird kurz von der antragstellenden Fraktion begründet. Herr
BzStR Naumann informiert, dass nach Ansicht des Schulträgers auf die Maßnahme
nicht verzichtet werden kann. Sie ist erforderlich, um die Sicherheit der
Schüler/innen des Schulstandorts, z.T. mit sonderpädagogischen Förderbedarf, zu
gewährleisten. Auch wäre ansonsten weiterhin die Schulwegbetreuung durch das
Hortpersonal erforderlich, welches dadurch im originären Bereich Erziehung und
Betreuung der Kinder fehle. Da die Maßnahme darüber hinaus nur minimale
Eingriffe in die bestehende Struktur der Kleingartenkolonie erfordere,
entstehen dort keine Nachteile. Es
äußern sich einige Vertreter der Schule, darunter die Schulleiterin Frau
Rose-Fallisch und die koordinierende Erzieherin, Frau Behnke. Beide sprechen
sich ebenfalls für eine Durchwegung aus, auch um die Kinder weiter in ihrer
Entwicklung zur Eigenständigkeit unterstützen zu können. Das für die
Wegbegleitung benötigte Personal fehlt momentan bei der individuellen Förderung
der Kinder. Ein
Vertreter der Kleingartenkolonie vertritt die Meinung, dass die derzeit zu
nutzende Straße breit genug sei und wegen des geringen Verkehraufkommens keine
Gefährdung für die Kinder bestünde. Herr
BzStR Gröhler erhält das Wort. Die Bauabteilung wurde gebeten, verschiedene
Varianten für eine Durchwegung der Kolonie zu ermitteln sowie eine
Kostenschätzung abzugeben. Er schildert zwei Varianten, die Kosten würden ca.
83.000,- bzw. 149.000,- € betragen. Zudem müssten mehrere Bäume gefällt
werden. Die benötigten Mittel stünden jedenfalls nicht zur Verfügung. Herr
Blecker gibt zu bedenken, dass ein Großteil des Weges auf Schulgelände
verlaufen würde, die Maßnahme hier also aus Schulmitteln finanziert würde und
nur wenige Meter tatsächlich „neu“ angelegt werden müssten. Die
Fällung einer großen Anzahl von Bäumen erscheint nicht erforderlich. Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich dem Antrag nicht an. Eine
Durchwegung wird ebenfalls für erforderlich gehalten. Es wird der Vorschlag
gemacht, noch andere Möglichkeiten zu ermitteln, die jedoch zeitnah realisiert
werden sollten. Auch die
SPD-Fraktion unterstützt den Antrag nicht. Der Bedarf liegt hier, bestätigt
durch die Schulverwaltung, vor. Die Personalkapazitäten sollten für die Kinder
freigesetzt werden. Die verschiedenen Varianten sollten nochmals in Augenschein
genommen und die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Die von der
antragsstellenden Fraktion gewählte Überschrift wird als polemisch und
unpassend bezeichnet. Die
CDU-Fraktion verteidigt den Antrag. Die Benutzung des Gehweges sei für die
Kinder auch weiterhin zumutbar, zumal die Straße nur wenig befahren ist. Auch
die Kosten sprechen gegen eine solche Maßnahme, die nicht unbedingt
erforderlich ist. Herr
BzStR Gröhler verwehrt sich gegen die seiner Ansicht nach unpassende Wortwahl
verschiedener Ausschussmitglieder und weist darauf hin, das die Kosten nicht
beliebig gesenkt werden könnten, da der Weg, sicher befestigt und beleuchtet,
das ganze Jahr begehbar sein müsste. Herr
BzStR Naumann bekräftigt den Wunsch des Schulträgers nach einem möglichst geringen
Eingriff in die vorhandenen Strukturen. Die
FDP-Fraktion unterstützt, dass der Weg den entsprechenden Standards entsprechen
muss. Hinsichtlich der Kosten könnten sicherlich Lösungen gefunden werden, z.B.
indem der Schulträger die Maßnahme mit trägt. Der Antrag wird nicht
unterstützt. Die Heftigkeit der Diskussion wird, auch von den Mitgliedern
anderer Fraktionen, mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Antrag wird vom
Bauausschuss mit 4 Ja : 9 Nein – Stimmen abgelehnt. |
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