Auszug - Geschlechtergerechte Sportförderung im Bezirk?
Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann
Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ludwig. Zu 1. Das
Bezirksamt hatte durch die Fragestellung vermittelte Anregungen gerne
aufgenommen und dem Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e. V. als
Partner des Bezirksamtes hinsichtlich des organisierten Sports die
gleichstellungspolitischen Zielsetzungen Charlottenburg-Wilmersdorf zugeleitet.
Zu 2. Die für den
Neu- und Umbau von baulichen Anlagen zuständige Abt. Bauwesen hat mitgeteilt,
dass zukünftig die Geschlechterdifferenzierung noch stärker berücksichtigt
werden könnte. Dies bedeutet jedoch, die bauliche Trennung durch weitere innere
und äußere Erschließungsbereiche zu ergänzen. So wäre die Möglichkeit einer
parallelen Nutzung von Umkleide-, WC- und Duschanlagen bautechnisch umsetzbar,
würde gleichzeitig aber eine Erhöhung der baulichen Kosten bedeuten. An der
Stelle eine kleine Anmerkung: Ich kenne auch jene Männer, die unhygienische
Umkleidekabinen oder Duschanlagen nicht goutieren. Zumal, und das will ich
deutlich sagen an dieser Stelle, Gender Mainstreaming heißt
Geschlechtergerechtigkeit und ich nehme die Impulse aus der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen seit geraumer Zeit an der Stelle unter der Überschrift
“Frauen” schwerpunktmäßig wahr und das ist dann noch mal politisch
an anderer Stelle zu diskutieren, nicht unbedingt heute. Voraussetzung
ist auch, dass der benötigte Flächenmehrbedarf hinsichtlich der
Grundstücksgröße darstellbar ist. Sogenannte Vorhaltestandorte für Neubauten
stehen aufgrund der aktuellen Liegenschaftspolitik kaum zur Verfügung. Insofern
wird der Schwerpunkt diesbezüglich bei der Realisierung weitgehender Sanierung
des Bestandes liegen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die für
den Sport zuständige Senatsverwaltung Musterraum und Ausstattungsprogramme zur
Anwendung vorgibt. Hier stellt sich die Frage, ob eine intensivere
Berücksichtigung des Gender Mainstreaming durch Aktualisierung der
entsprechenden Vorgaben auf der Ebene von Senat und Abgeordnetenhaus erreicht
werden kann. Das Bezirksamt selbst hat die Betriebskonzeption seiner modernsten
Sporthalle in der Forckenbeckstraße 20 den geänderten Bedürfnissen dahingehend
angepasst, dass dort ein sogenanntes Wohlfühlkonzept mit warmen Farben, Wand,
Ausleuchtung, Fußbodenheizung im Bereich der Sportflächen, dem Angebot von
Musikanlagen und einem separaten Gymnastikraum umgesetzt wurde. Durch
großzügige Dimensionierung der Außen- und Innenbeleuchtung wird dem
Sicherheitsempfinden Rechnung getragen. Stellplätze für Kinderwagen und
ausreichende Sitzmöglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Sport als
Stichwort, sind vorhanden. Ferner sind vor diesem Hintergrund die
unterschiedlichen Sportflächen für die begleitenden Familienmitglieder
einsehbar. Durch die vorgenommene Dreifachteilung der Sporthalle unter
weitgehender akustischer Entkopplung der Drittel untereinander, wurde ein
großer Schritt in Richtung Sport- Mehrzweckhalle getan, ohne die gesetzliche
Forderung nach grundsätzlicher Wettkampfgerechtigkeit, vgl. § 10
Sportförderungsgesetz, außer Acht zu lassen. Dabei wird die Sporthalle
besonders für den Gesundheitssport, Wirbelsäulengymnastik, Koronarsport,
Entspannungsgymnastik, Sport für Übergewichtige, den Eltern/Kind-Sport, den
Fitness-Sport und den tänzerischen Sport vorgehalten, als Schwerpunkt-Sporthalle.
Es wurde
darauf geachtet, dass sogenannte Angsträume vermieden werden. Zu 3. Die für den
Fachbereich Sportförderung maßgeblichen Vergabekriterien für die Nutzung
öffentlicher Sportanlagen des Landes Berlin sind im Sportförderungsgesetz und
in den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestimmten
Sportanlagennutzungsvorschriften, bekannt als SPAN, geregelt. Werden die dort
aufgestellten Kriterien erfüllt, besteht nach Maßgabe vorhandener
Nutzungskapazitäten ein Anspruch auf Nutzung. Eine Bevorzugung, meine Damen und
Herren, bei der Vergabe von Nutzungsrechten, hinsichtlich
geschlechtsspezifischer, altersgerechter und niedrigschwelliger Sportangebote,
ist mangels rechtlicher Grundlage nicht möglich. Beachtung findet jedoch u. a.,
dass Kinder- und Jugendgruppen förderungswürdiger Sportorganisationen in für
sie vertretbaren Zeiten Vorrang erhalten. Mit Inkrafttreten der neuen SPAN im
nächsten Jahr soll auch u. a. wiederum beachtet werden, dass
geschlechtsspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden. Dies ist der Fall
und dass die Möglichkeit besteht, habe ich mehrfach im Sport und auch im
gemeinsamen Gender Mainstreaming- und Sportausschuss für
Charlottenburg-Wilmersdorf verdeutlicht. Im
Jugendamt, Bereich Jugendförderung, werden insbesondere im Rahmen der
geschlechtsbewussten, pädagogischen Arbeit sowohl von der Mädchen- als auch der
Jungenarbeit entsprechende Sportangebote gemacht, die sich großer Beliebtheit
erfreuen. Diese Sportangebote sind regelmäßiger Bestandteil der Jugendfreizeiteinrichtungen
und werden ergänzt, um besondere Veranstaltungen, wie den Mädchensporttag. Für
ihre Abteilung hat Frau BzStR’in Schmiedhofer mitgeteilt, im Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst wird im Haus des Säuglings von einer Sozialarbeiterin
mit besonderer Zusatzausbildung ein kostenloser Kurs nach dem
Prager-Eltern-Kind-Programm – PEKIP – angeboten. PEKIP-Gruppen
richten sich an Eltern mit ihren Babys im ersten Lebensjahr. Der Kurs
vermittelt den Eltern Spiel- und Bewegungsanregungen für ihre Kinder.
Physiotherapeutinnen des KJGD stellen durch ihre jahrelange Arbeit mit Kindern
fest, dass sich durch die geänderten Lebensgewohnheiten weniger Zeit und Raum
zum Bewegen die motorische Leistungsfähigkeit verschlechtert hat. Besonders
negative Auswirkungen hat das gerade für die Kinder, die zusätzlich noch
Schwierigkeiten haben, die Sinne wie Sehen, Hören, Sprechen zu koordinieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelten ein kleines Programm namens
Spiel, Spaß und Bewegung, das kostenlos für Eltern-Kind-Initiativen und
Tagesmütter im Bezirk angeboten wird, um Anregung zu Bewegungsmöglichkeiten und
Hilfestellung bei Bewegungsauffälligkeiten zu geben, die sich auch in kleineren
Räumen verwirklichen lassen. Die
PEKIP-Gruppe und das Programm Spiel, Spaß
und Bewegung sind niedrigschwellig und altersgerecht, aber nicht
geschlechtsspezifisch. Auf Anfrage teilt die Geschäftsführerin von PEKIP e.V.
mit, dass Änderungen des Programms hinsichtlich Beachtung von Genderaspekten
nicht angedacht seien. Im Programm Spiel, Spaß und Bewegung kann nur
differenziert auf die unterschiedlichen Bewegungsbedürfnisse von Jungen und
Mädchen eingegangen werden. Im Bereich
der Seniorenbetreuung gibt es vielfältige Sportangebote. Der soziale
Seniorensport Charlottenburg-Wilmersdorf 50plus, so heißt das, für ältere
Mitbürgerinnen und Mitbürger, wird seit vielen Jahren angeboten. Es gibt 13
Sportgruppen in sieben Sportarten: Badminton, Bowling, Schwimmen, Kegeln,
Tischtennis, Spaziergänge, Wanderungen. Rund 450 Bürgerinnen und Bürger nehmen
das Angebot an und sind generell allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zugängig.
Festzustellen ist, dass die Sportgruppen sich gleichmäßig und nicht nach
geschlechtsspezifischen Merkmalen aufteilen. Nur in der Schwimmgruppe sind
Frauen überproportional vertreten. Es gibt eine Tabelle, die lese ich nicht
vor, Sie bekommen das Manuskript, das können Sie nachlesen. Die
Sportgruppen werden z. Z. von sechs Gruppenleiterinnen und sieben
Gruppenleitern geführt. Es geht in den Sportgruppen nicht um Wettkampf und
Leistungsvergleiche, sondern um die Freude am Spiel und der Bewegung. Ab Januar
2009 sollen im Bezirk Spaziergänge speziell für Menschen mit kleinen Handicaps
angeboten werden. In den vier bezirklichen Seniorenfreizeitstätten gibt es ein
differenziertes Sportangebot. Gymnastik wird in unterschiedlicher Ausprägung
und Schwerpunkten, z. B. für Wirbelsäule, Beckenboden und Rücken angeboten.
Ebenso gibt es Sitzgymnastik und Yoga. Die vielfältige Palette im Bereich Tanz ist sehr beliebt. So gibt es Tanzunterricht,
meditatives Tanzen, Sitztanz, Linedance, Bauchtanz und Stepptanz. Auch gibt es
eine Walking- und Fahrradgruppe. Diese gut ausgelasteten Sportangebote werden
von qualifizierten Kursleiterinnen und Kursleitern geführt. Der Anteil der
Frauen mit 18 Kursleiterinnen, gegenüber zwei Kursleitern, überwiegt eindeutig.
Darüber
hinaus fördert die Plan- und Leitstelle der Abt. Soziales niedrigschwellige
Sportangebote, indem sie Projekte entwickelt, die mit externen Partnern
umgesetzt werden. Als Beispiel ist das Projekt “Power im Park” zu
nennen, das in Zusammenarbeit mit dem Sportgesundheitspark Berlin e. V. in der
Zeit von Juni bis September des letzten Jahres durchgeführt wurde. Zielgruppe
waren Jugendliche ab 12 Jahren, für die drei Mal wöchentlich kostenlose
Sportangebote durchgeführt wurden. Orte der Veranstaltungen waren der Volkspark
Jungfernheide, der Volkspark Wilmersdorf und der Schloßpark Charlottenburg.
Ziele waren, Jugendliche zu mehr Bewegung in der Freizeit anzuregen,
spielerisch die Koordination und Ausdauer zu stärken, beim Walken und
Joggen die Parkanlage zu erkunden sowie
Kontakte zu anderen Jugendlichen zu knüpfen. Das Angebot lag auf einem
symptomatischen Ansatz und war Mädchen
und Jungen gleichermaßen offen. Eine Fortführung wurde nicht in Betracht
gezogen, da der Personal- und Materialeinsatz mit jeweils zwei Trainern und
einer Vielzahl an Geräten angesichts der nicht hohen Teilnehmerzahl zu
aufwendig war. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde aber angeboten, an den
Kursen des Sportsgesundheitsparks Berlin teilzunehmen, was einige von Ihnen
auch wahrnehmen. Die Plan-
und Leitstelle achtet bei der Projektierung und Umsetzung von Projekten
grundsätzlich darauf, dass diese geschlechtergerecht, zielgruppenorientiert und
altersgerecht durchführbar sind. Zu 4. Sowohl der
Fachbereich Sportförderung als auch der Bezirkssportbund sowie der Bereich
Seniorensportbund sind gerne bereit, der Gleichstellungsbeauftragten
entsprechende Sportangebote zwecks Information von Frauenorganisation zur
Kenntnis zu geben. Das für den Bereich Frauen im Sport zuständige
Präsidiumsmitglied des Landessportbundes hat ausdrücklich ihr Interesse an
einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit den bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten
bekundet. Beim Landessportbund selbst ist eine detaillierte Broschüre
“Frauen im Sport” erhältlich. Zu 5. Die
Auferlegung von Maßnahmen, die sich auf die innere Organisation von
Sportvereinen und Verbänden beziehen, ist mangels rechtlicher Grundlage im
Bereich Sport nicht möglich. Dem Bezirksamt ist aufgrund der Autonomie des
Sports ein Eingriff in Vereinsstrukturen, deren Verwaltungsabläufe und die
dortige Aufgabenerfüllung auch im Rahmen der Vergabe von Nutzungsrechten für
öffentliche Sportanlagen verwehrt. Hier sei auf Artikel 9 Grundgesetz - die
Vereinigungsfreiheit - hingewiesen.
Jedoch bietet in diesem Zusammenhang der Landessportbund, wie in der
gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Sport und Gender Mainstreaming am 13.
November ausführlich dargestellt wurde, intensive und kompetente Angebote. Für ihre
Abteilung hat Frau BzStR’in Schmiedhofer mitgeteilt, im Bereich der
Seniorenbetreuung beträgt der Anteil der Frauen in den Sportangeboten des
Bezirksamtes im sozialen Seniorensport 50plus in der Regel 50%. Dies trifft
sowohl auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, als auch auf die Kursleitungen
zu. In den Sportangeboten der Seniorenfreizeitstätten liegt der prozentuale
Anteil der Frauen bei Rund 90 %. Hier
liegt das Bestreben eher darin, den Anteil der männlichen Teilnehmer und
Kursleiter zu erhöhen. Spezielle Weiterbildungsangebote gibt es nicht. Abschließend:
Die für den Bereich Soziales und Sport, also Frau Schmiedhofer und Herr
Naumann, zuständigen Bezirksamtsmitglieder werden demnächst mit dem
Bezirkssportbund in unserem Bezirk in Kontakt treten, um zu erörtern, ob die
verstärkte Teilnahme von Sportvereinen am Tag des Ehrenamtes geeignet sein
könnte, den Anteil von Frauen in Ehrenämtern im Sportbereich zu erhöhen. |
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