Auszug - Kinderrechte absichern  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0872/3 Kinderrechte absichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Riedel wirbt für die Annahme des Antrags

Herr Riedel wirbt für die Annahme des Antrags. Es gehe darum, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass für die Rechte von Kindern und Jugendlichen mehr getan werden müsse.

 

Herr Förschler hält den Antrag für überflüssig. Wenn die in Spezialnormen festgelegten Rechte von Kindern nicht ausreichend seien, nütze eine Änderung an allgemeinen Normen nichts.

 

Herr Wuttig sieht den Antrag nicht als überflüssig an, verweist aber darauf, dass die Debatte über Kinderrechte im Bundes- und im Landesparlament noch im Gange sei. Dies sei sicherlich der falsche Zeitpunkt für bezirkliche Formulierungsvorschläge. Er kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner hält es für problematisch, wenn der Jugendhilfeausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf  Formulierungen für die Berliner Landesverfassung vorlegt. Da das Anliegen aber grundsätzlich positiv zu werten sei, könne man den 1. Absatz des Antrags annehmen, aber auf den Formulierungsvorschlag verzichten.

 

Herr Wendt unterstützt diesen Vorschlag. Ein eigener Formulierungsvorschlag sei nicht hilfreich.

 

Der Antrag Drs.Nr. 0872/3 wird nunmehr in folgender Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung explizit verankert werden.

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2009 zu berichten.

 

In dieser Form beschlossen (11/3/1).

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung explizit verankert werden.

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2009 erstmalig zu berichten.

Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister initiativ zu werden, um die Verfassung von Berlin dahingehend zu ändern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen wie nachstehend dargestellt in der Verfassung explizit verankert werden.
Ferner soll der Rat der Bürgermeister anregen, durch Bundesratsinitiative des Landes Berlin eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes zu initiieren.


Der BVV ist bis zum 30. September 2008 erstmalig zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   11        dagegen:       3            Enthaltung:      1

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen