Auszug - Eingabe Nr. 98 der Frau Christine S. betr. Herabsetzung der Stundenbetreuung in einer Kita BE: Herr BzStR Naumann  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die Petentin ist nicht anwesend

Die Petentin ist nicht anwesend. Sie beschwerte sich, dass ihre Stundenherabsetzung für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita auf bis sieben Stunden nicht erfolgt sei.

 

Herr Nagi, Geschäftsleiter Kita Eigenbetrieb Nordwest, erklärt, dass die Petentin in einem Antrag vom 25.10.2007 ab 01.12.2007 die Herabsetzung auf sieben Stunden der Betreuung gestellt hat, der offensichtlich für das Jugendamt nicht ganz schlüssig war. (Der Gesetzestext lautet: 5 bis 7 Stunden und 7 bis 9 Stunden, bei unterschiedlicher Kostenhöhe.) Diese Ankündigung war hinsichtlich des Betreuungsumfanges nicht eindeutig genug (entweder Teilzeit bei 5 bis 7 Stunden oder ganztags bei 7 bis 9 Stunden), was der Petentin telefonisch mitgeteilt wurde. Darauf geschah nichts weiter. Die Petentin brachte ihre Kinder zur “alten” Zeit, d. h., sie hat weiterhin den erweiterten

Ganztagsplatz (über 9 Stunden) genutzt. Deswegen gab es für die Kita keine Veranlassung zu einer Änderung des Vertrages. Auch nach einer Mahnung hat sie sich nicht gemeldet und gesagt, dass sie eine Reduzierung der Betreuung beantragt hatte. Die Petentin hat sich seit November 2007 bis Oktober 2008 nicht eindeutig positioniert.

 

Erst am 30.09.2008 wurde die Stundenreduzierung in einem Telefonat mit der Petentin erneut angesprochen. Eine Mitarbeiterin teilte ihr mit, dass sich die Petentin an den Kita-Eigenbetrieb zur Veränderung des Kita-Vertrages wenden müsse. Der Kita-Träger würde – nach telef. Rückfrage – noch immer im erweiterten Umfang betreuen, da von der Petentin keine Stundenreduzierung vorgenommen wurde. Wiederum gab es keine Rückmeldung. Erst durch die Beschwerde konnte der Kita-Eigenbetrieb reagieren.

 

Seit dem 01.11.2008 wurde der Betreuungsumfang auf 7 bis 9 Stunden reduziert.

 

Die Petentin erhält eine schriftliche Stellungnahme des Ausschusses.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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