Auszug - Eingabe Nr. 97 des Herrn Nick S. betr. Wohngeld/JobCenter BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend

Der Petent ist anwesend. Er beschwert sich, dass das JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf ihm die Mietkostenübernahme für seine Wohnung verweigerte.

 

Auf die entsprechende Frage der Vorsitzenden antwortet der Petent, dass er sich tagsüber nicht beim JobCenter melden konnte, da er seit kurzer Zeit für 6 Monate einen Vollzeitjob von 40 Stunden habe und nachts arbeiten muss. Im Übrigen kannte er nicht die Sprechzeiten.

 

Frau BzStRin Schmiedhofer erklärt, dass es aus Sicht des Sozialamtes nicht in Ordnung war, dass keine Miete gezahlt wurde.

Um aber eine Klärung mit dem Petenten herbeizuführen, hat der Petent auf zwei schriftliche Einladungsschreiben vom Leiter des Sozialamtes, Herrn Schuler, nicht reagiert. Eine telefonisch fest verabredeter Termin wurde ebenfalls vom Petenten nicht wahrgenommen.

Weiter führt Frau Schmiedhofer aus, dass der Petent aus seiner Heimatstadt Braunschweig eine Ablehnung der Leistung nach dem SGB II erhalten hat mit dem Hinweis, dass bei jungen Erwachsenen, die noch keine Ausbildung haben, die Eltern komplett in der Unterhaltspflicht sind. Nach finanzieller Prüfung der elterlichen Unterlagen mussten die Eltern den Unterhalt zahlen.

 

Nach dem Umzug nach Berlin hat das JobCenter streng nach Vorschrift gehandelt: “Wenn jemand unter 25 ohne Erlaubnis des JobCenters bei den Eltern ausgezogen ist, darf die Miete nicht übernommen werden.” Da aber die zuständige Sozialarbeiterin der Sozialen Wohnhilfe die Übernahme der Kosten für die Wohnung befürwortet hat, versuchte Herr Schuler, mit dem Petenten Kontakt aufzunehmen.

 

Eine engere Mitarbeit des Petenten mit dem Sozialamt, so Frau Schmiedhofer, wäre sinnvoll und wünschenswert gewesen.

 

Frau Halten-Bartels bittet den Petenten im Namen des Ausschusses, sich mit Herrn Schuler unverzüglich persönlich in Verbindung zu setzen. Wer öffentliche Leistungen in Anspruch nimmt, hat eine Mitwirkungspflicht. Festgestellt wurde die Rechtmäßigkeit in dieser Angelegenheit.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen