Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
37. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mitteilungen der Verwaltung

Mitteilungen der Verwaltung

 

Parkcafé Stuttgarter Platz

BzStR Gröhler berichtet auf die Nachfrage von BV Schwarzenauer in der 36. Bau-A-Sitzung, dass bei einer erfolgreichen Normenkontrollklage gegen den gültigen B-Plan 4-7 der Bereich nach heutiger Einschätzung nach § 34 BauGB einzustufen ist. Mit Blick auf die Prägung durch Bebauung und Nutzung nördlich der Straße wäre das Parkcafé grundsätzlich nach § 34 BauGB zulässig.

 

Fragen an die Verwaltung

 

BV Verrycken fragt nach dem Sachstand zur Drs. 372/3 „Mehr Toiletten im und im Umfeld des Olympiastadions“, da hierzu ein Bericht bislang aussteht.

BzStR Gröhler verweist auf die Berichterstattung in der 35. Bau-A-Sitzung und schildert, dass im Bereich des Olympiastadions pünktlich bis zur Leichtathletik-WM durch die Firma Wall 5 neue Toilettenanlagen errichtet und unterhalten werden.

 

Die Sanierung der bestehenden alten Toilettenanlage am Olympiastadion wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert.

 

Unklar ist immer noch, ob die Sanierung der bestehenden Toilettenanlage an der Waldbühne ebenfalls durch die Senatsverwaltung finanziert wird.

 

BV Verrycken fragt nach der Wiederinbetriebnahme des Brunnen in der Wilmersdorfer Straße.

BzStR Gröhler berichtet, dass der alte Brunnen -zwischenzeitlich als Blumenbeet genutzt- aus Geldern zur Umgestaltung der Wilmersdorfer Straße nunmehr abgetragen wird und durch einen Neubau eines Brunnens ersetzt wird.

 

BV Schwarzenauer fragt nach dem Sachstand zum Grundstück Gierkezeile.

BzStR Gröhler berichtet, dass das Grundstück Gierkezeile/Zillestraße (ehem. Krankenhaus) zur Nachbestückung an den Liegenschaftsfonds gemeldet worden ist.

 


 

 
 

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