Auszug - Frau Brandt stellt das am 28.05.2008 eröffnete Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung vor  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 10.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:59 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

TOP 5

TOP 5

 

Frau Dr. Kaufhold präsentiert das neue Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung mit seiner Geschichte und seinen Aufgaben in einem Power-Point-Vortrag (Anlage 2). Der Vorsitzende begrüßt dazu die leitende Sozialarbeiterin im Sozialmedizinischen Dienst, Frau Es-Said.

 

Im Anschluss an den Vortrag bittet BV Dittner um Beantwortung folgender Fragen: 1. Besteht die Meldepflicht für Prostituierte? Nein, heute erfolgt die Kontrolle über das Infektionsschutzgesetz. 2. Wieviele der Aids-Tests, die im Zentrum erfolgen sind negativ? Die Tests sind zu geschätzt 98 % negativ. Wie kann es nicht krankenversicherte Schwangere geben? Die Frauen haben häufig einen Migrationsintergrund. In der Regel können Leistungen der Krankenversicherung im Laufe der Schwangerschaft gesichert werden. Ein großer Teil der nicht krankenversicherten Migrantinnen erhält Krankenscheine über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Wer erhält kostenlose Verhütungsmittel? Kostenlose Verhütungsmittel erhalten Mädchen bis zum 20. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung. Über 20-jährige Frauen können Verhütungsmittel weiterhin kostenlos beziehen, wenn sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dies wird im Zentrum geprüft. Im Jahr 2007 kamen ca. 5000 Frauen zu diesem Zweck ins Zentrum.

 

BV Schöne bittet um die Mitteilung im Protokoll, zu welchen Kosten und aus welcher Erbschaft die Kondomkostüme finanziert wurden. Die drei Kostüme wurden aus der Erbschaft Mixa mit 4.000 € finanziert.

 

Auf Nachfrage von BV Kaas Elias bestätigt Frau Es-Said, dass die Unterstützung von Bürgerinnen aus den neuen EU-Länder, die eine Freizügigkeitserlaubnis besitzen, sehr schwierig ist. Die JobCenter entscheiden sehr unterschiedlich in solchen Fällen, selbst einzelne Sachbearbeiter in einem JobCenter über unterschiedliche Entscheidungspraxis. Hier besteht eine gesetzliche Regelungslücke.

 

BV Gnielienski bittet um Erläuterung zur “aufsuchenden Elternhilfe” Frau Es-Said berichtet, dass es sich um ein Projekt des Senats für ein Jahr handelt, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte aktiv ist. Schwangere Frauenwerden bereits in der Schwangerschaft bei Behördengängen, gemeinsamen Einkäufen, zur Geburtsvorbereitung und ggf. auch bei der Geburt selbstbegleitet. Es hat eine große Akzeptanz und ist im Rahmen des Kinderschutzesetabliert. Sie gibt eine Kurzform des Konzeptes und eine Auswertung des Projektes zu Protokoll (Anlage 3).

 
 

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