Auszug - Bebauungsplan VII-83-2 B
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Nach kurzer Beratung wird die Drucksache einstimmig beschlossen. Es kommt zu folgender Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Stadtplanungempfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschieße gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes VII-83-2 B vom 18. April 2008.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes VII-83-2 B vom 18. April 2008 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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