Auszug - Eingabe Nr. 94 des Herrn Mohammad-Sohel M. betr. Erstattung von Fahrkosten BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent, Herr M

Der Petent, Herr M. ist nicht anwesend. Er beschwert sich (über seinen Lebenspartner, Herrn W.), dass er für eine Weiterbildungsmaßnahme nur eine Pauschalsummenerstattung der Fahrkosten erhält und keine BVG-Monatsmarke.

 

Herr Schuler erklärt, dass der Petent sich bei ihm zur Sitzung entschuldigt hat. Eine Recherche hat ergeben, dass das SGB III keine Fahrkostenerstattung nach BVG-Tarif erteilt, sondern  ausschließlich die Gewährung  einer Entfernungspauschale in Höhe von 0,36 € für jeden Unterrichtstag und jeden vollen Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte. Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel gewährt. Im Übrigen ist die Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gering, deswegen die niedrige Erstattung. Da Herr M. weder Leistungen von JobCenter noch von der ARGE für Lebensunterhalt erhält, konnte ihm auch keine Sozialkarte der BVG angerechnet werden.

 

Die Stellungnahme wird dem Petenten in Kopie zugeschickt werden.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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